Schild Tempo 30

ADFC: Innerorts Tempo 30 © ADFC

Paris macht es vor: ADFC fordert Tempo 30 in Städten

Paris macht es vor:

ADFC fordert Tempo 30 in Städten

Ab 30. August gilt auf den Straßen von Paris fast flächendeckend Tempo 30, nur auf großen Achsen ist noch Tempo 50 erlaubt. Damit stellt sich die französische Hauptstadt in eine Reihe mit Madrid, Brüssel, Grenoble, Helsinki, Lille, Zürich und Barcelona, die alle das stadtverträgliche Verkehrstempo bereits erfolgreich eingeführt haben. In Deutschland wollen mehrere Städte Tempo 30 ebenfalls großflächig einführen, allerdings verhindert das bisher die Straßenverkehrs-Ordnung. Der Fahrradclub ADFC fordert deshalb von der nächsten Bundesregierung eine Gesetzesinitiative für Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit.        

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Tempo 30 entspannt das Leben in den Städten, es macht sie sicherer, klimafreundlicher und leiser. Wie in Paris und anderen europäischen Metropolen sollte es auch in deutschen Städten möglich sein, Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit einzuführen. Tempo 50 als zulässige Höchstgeschwindigkeit könnte dann nur noch in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden, beispielsweise für Hauptverkehrsachsen, an denen es schon breite Radwege gibt. Paris wird durch Tempo 30 aufblühen, und das sollten deutsche Städte auch.“

Neun Städte wollen großflächig Tempo 30

Bereits im Juli dieses Jahres hatten sieben Städte – Freiburg, Leipzig, Aachen, Augsburg, Hannover, Münster, Ulm – eine Initiative zur Einführung von Tempo 30 als Standard gegründet. Darmstadt und Bonn wollen ebenfalls Tempo 30.  Der ADFC setzt sich seit vielen Jahren für Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit ein, um die Sicherheit von Radfahrenden zu verbessern. Bisher gilt innerstädtisch die am Autoverkehr orientierte Regelgeschwindigkeit Tempo 50, Tempo 30 kann nur begründet auf kurzen Abschnitten oder in wenig befahrenen Nebenstraßen angeordnet werden. An Straßen des überörtlichen Verkehrs – also an Kreis-, Landes- und Bundesstraßen – sind Tempo-30-Zonen nicht erlaubt.

Nachhaltige Mobilitätskonzepte statt einseitiger Ausrichtung am Autoverkehr

Der ADFC setzt sich für eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts ein. Kommunen müssen die Möglichkeit bekommen, nachhaltige Mobilitätskonzepte umzusetzen, anstatt sich wie bisher einseitig an der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs orientieren zu müssen. Gemeinwohl, Verkehrssicherheit, Klimaschutz und eine gesunde, nachhaltige Stadtentwicklung müssen im Zentrum stehen. Dazu gehört, dass die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehrsrecht neu geregelt werden.

Hinweise an Redaktionen: Den Wortlaut der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ finden Sie auf den Seiten des Städtetages. Ein Themenfoto sowie ein Porträt von Ann-Kathrin Schneider finden Sie unten.

Aktionsplan für die neue Bundesregierung: Unsere Forderungen mit dem Titel „So geht #Fahrradland“ finden Sie unter www.adfc.de/bundestagswahl2021

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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ADFC | Geschäftsführerin Anne-Kathrin Schneider am 10. Juni 2021 in Berlin

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https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/paris-macht-es-vor-adfc-fordert-tempo-30-in-staedten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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