RS1 in Bochum (Bauabschnitt A4) - hier: Beginn/Ende an der Bessemerstraße © ADFC Bochum

Anmerkungen des ADFC Bochum zum ersten Bochumer Teilabschnitt des RS1

Der ADFC Bochum hat erfreut zur Kenntnis genommen, dass mit einem Teil im Bauabschnitt A4 (Grüner Rahmen) die ersten Meter des Radschnellwegs Ruhr (RS1 Ruhr) auf Bochumer Stadtgebiet öffentlich freigegeben wurden.

Als ADFC haben wir uns daraufhin den entsprechenden Streckenabschnitt angeschaut und uns sind einige zu klärende Dinge und auch Mängel aufgefallen.

Diese haben wir in Gesprächen mit der Stadt Bochum thematisiert. Von Seiten des ADFC wurden beim Gespräch mit dem Tiefbauamt der Stadt u.a. folgende Punkte angesprochen:

1) Breite der Fahrbahn
2) seitlicher Sicherheitsraum zu schmal (Lampen)
3) Abstand der Bank zur Fahrbahn zu klein
4) Problematik bei den Zuwegungen
5) Problematik bei der Beschilderung
     - teilweise zu nah an den asphaltierten Zuwegungen
     - teilweise verwirrende/widersprüchliche Doppelbeschilderung
     - teilweise Schilder vorhanden, die dort eher nichts zu suchen haben
     - weitergehende Routenschilder fehlen

Auf diese Punkte ist das Tiefbauamt in einem Gespräch mit dem ADFC eingegangen. Wir listen hier die genannten Punkte und die Rückmeldung der Verwaltung dazu auf:

zu 1) Breite der Fahrbahn
Die Breite der Fahrbahn beträgt - unter Berücksichtigung der Begrenzungslinien (grün-weiß) - eher 3,60 bis 3,70 m als die empfohlenen Mindestbreite von 4 m. Auf Gelsenkirchener Stadtgebiet - das zeigt auch die RS1-Erkundungstour des ADFC Bochum - beträgt die Fahrbahnbreite 4,30 bis 4,40 m einschließlich dieser Markierungen.

Wir als ADFC Bochum sind der Meinung, dass die RS1-Vorgaben

"Die Breite der Radschnellwege soll garantieren, dass Radfahrende sich begegnen und ohne Störung durch einen Dritten überholt werden können."

dort - wenn überhaupt - nur ausreichend erreicht werden.

Dazu die Stadt Bochum:
Die im Bereich Grüner Rahmen gewählten Maße und Ausführungsformen sind aus heutiger Sicht auch nach Einschätzung der Verwaltung ungünstig. Wegen der Lage in einer gestalteten Grünfläche sollte der RS1 optisch ansprechend mit Randsteinen eingefasst werden. Diese Randsteine zählen noch als befestigter Bereich und damit zur Fahrbahn des RS1 bzw. zur Gehwegfläche. Da die Markierung auf diesen Randsteinen nicht dauerhaft haltbar wäre, wurde sie auf die Asphaltfläche aufgebracht. Dadurch ist die Fahrbahn nun optisch eingeengt. Künftige Abschnitte des RS1 sollen nun nicht mehr so hergestellt werden. Auch ist künftig zu beachten, wie die Markierung aufgebracht wird, so dass nur möglichst wenige Flächen der Fahrbahn optisch eingeengt werden.

Dass der RS1 hier insgesamt nur auf einer Breite von 4m angelegt wurde liegt darin begründet, dass eine darüberhinausgehende Förderung nicht bewilligt wurde. Der ADFC wies auf die breitere Ausführung in Gelsenkirchen hin. Hier liegt der Unterschied darin, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW in Gelsenkirchen vollständig selbst gebaut hat und dabei keine Fördermittel in Anspruch nehmen konnte/musste.

Weiterhin musste im Bereich Grüner Rahmen der verunreinigte Boden aufbereitet bzw. gegen eindringendes Wasser gesichert werden. Die Kosten für solche Versiegelungen bzw. Aufbereitungen sind so hoch, dass nicht ohne Weiteres mehr Flächen als zwingend nötig in Anspruch genommen werden können.

Dahingehend empfinden wir als ADFC Bochum den Leitfaden zum Radschnellweg als ungenau, da daraus nicht hervorgeht, ob jetzt die Markierungen mit einbezogen werden sollen oder nicht. Auch interessiert es die Radfahrenden auf dem RS 1 eher weniger, wer jetzt gerade der Baulastträger für diesen entsprechenden Abschnitt ist oder nicht. Bei einem gemeinsamen Projekt wie dem Radschnellweg Ruhr sollten nicht je nach Bezirksregierung oder Baulastträger unterschiedliche Interpretationen der Vorgaben erfolgen. Hier hoffen wir auf eine baldige Klärung und Konkretisierung durch die beteiligten Stellen auf Landesebene (z.B. auch die AGFS), damit wir - auf den gesamten Radschnellweg bezogen - bezüglich der Einhaltung der Standards nicht einen Flickenteppich der verschiedenen Interpretationen bekommen.

zu 2) seitlicher Sicherheitsraum zu klein (Lampen)
Unserer Auffassung nach entspricht der seitliche Sicherheitsraum nicht den Regeln. Verlangt werden hier 0,5 m Abstand. Zwischen den Lichtmasten und den Randsteinen sind es aber nur 0,15 m - und selbst wenn man die Randsteine nicht als Teil der Fahrbahn ansieht, sind die Abstände mit 0,3 m zu klein. Die sicherheitsrelevanten Aspekte des RS1-Leitfadens werden unserer Meinung nach nicht erfüllt.

Dazu die Stadt Bochum:
Laternen wurden teils zu nah an die Fahrbahn gesetzt. Dies hätte nicht so geschehen sollen, aber auch hier liegt die Begründung darin, dass das Fundament so gesetzt werden musste, dass die Bodenversiegelung nicht tangiert wurde. Leider können die Laternen nun nicht mehr versetzt werden. Sie sollen daher mit Reflexmaterial gesichert werden.

zu 3) Abstand der Bank zur Fahrbahn zu klein
Die neben der RS1-Fahrspur installierte Bank ist nach Auffassung des ADFC zu nah an der Fahrspur. Sobald dort jemand sitzt und sich eine weitere Person mit dieser unterhalten will, ist die weitere Person fast schon zwangsläufig auf der RS1-Fahrspur.

Dazu die Stadt Bochum:
Eine der Sitzbänke wurde falschherum montiert. Sie soll kurzfristig andersherum gedreht werden, so dass die Sitzfläche vom RS1 weg weist.

zu 4) Problematik bei den Zuwegungen
Einige der Zuwegungen (z.B. vom Torhaus 7 aus) sind nach Einschätzung des ADFC Bochum nicht optimal gestaltet.

Dazu die Stadt Bochum:

Der ADFC weist weiterhin darauf hin, dass die gepflasterten Zuwegungen zum RS1 orthogonal ohne Eckausrundungen auf den RS1 münden. Diese Ecken sind mit dem Rad nur mit einem Ausholen und damit unter Inanspruchnahme eines großen Teils der Fahrbahn befahrbar. Solche Elemente sollten bei künftigen Installationen besser befahrbar gestaltet werden.

zu 5) Problematik bei der Beschilderung
Teilweise sind die verkehrsrechtlichen Beschilderungen widersprüchlich. Bei einigen fragt man sich, ob diese Beschilderungen überhaupt sinnvoll sind. Neben weiteren Aspekten fehlen auch noch weitergehende Beschilderungen beispielsweise Hinweise zu anderen Radrouten.

Dazu die Stadt Bochum:
Beschilderungen wurden teils an falschen Pfosten montiert, teils stehen die Pfosten zu nah an der Fahrbahn. Hier ist vorgesehen, die Beschilderung zu entzerren und Pfosten zu versetzen. Am Torhaus 7 ist von der Jacob-Mayer-Straße aus nur ein reiner Gehweg beschildert. Hier müsste ein gemeinsamer Geh- und Radweg oder mindestens eine Radverkehrsfreigabe ausgewiesen werden. Die Verwaltung sagt zu, diesen Punkt mit dem hier zuständigen Umwelt- und Grünflächenamt zu kommunizieren.

Im Verlauf des Gesprächs ergab sich auch, dass die Beschilderungen der Radrouten künftig regelmäßig überarbeitet, aktualisiert und teilweise auch korrigiert werden sollen (vgl. dazu auch eine entsprechende Antwort auf eine entsprechende Anfrage im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur der Stadt Bochum vom 4. November 2021, die in der Niederschrift enthalten ist).

Weitere Zeitpläne in Sachen RS1 in Bochum

Im Gespräch mit dem Tiefbauamt wurde uns zugesagt, dass die oben beschriebenen Maßnahmen im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein sollen.

Dahingehend wurden wir darauf hingewiesen, dass derzeit die bereits beschlossene Umgestaltung der Windhausstraße / Stahlhauser Straße zur Fahrradstraße vorbereitet werde (siehe dazu die Beschlussvorlage (20190610) der Stadt Bochum ) und sich dann direkt anschließe. Das bedeute, dass die Frequentierung dieses RS1-Teilstücks auf Bochumer Gebiet dann auch vermutlich wieder abnehmen werde, da der direkte Zugang von der Parkband West-Route aufgrund der Baumaßnahmen nicht möglich sei. Dies sei auch einer der Gründe, so die Stadt Bochum in unserem Gespräch, warum dieses RS1-Teilstück offiziell nicht feierlich eröffnet worden sei, da es sich bisher quasi nur um einen Nebenaspekt der Maßnahme im Grünen Rahmen handele. Denn ursprünglich wäre hier nur ein Grünzug geplant (eben besagter “Grüner Rahmen”) gewesen, in den dann erst nachträglich der Radschnellweg eingebettet worden sei.

Im gleichen Auftrag zur Windhausstraße / Stahlhauser Straße ist der ebenfalls bereits beschlossene Anschluss an der Bessemerstraße enthalten (siehe dazu die Beschlussvorlage (20212447) der Stadt Bochum).

Hier wird zunächst ein Anschluss von beiden Straßenseiten aus hergestellt. Das Linksabbiegen von Radfahrenden, die aus Süden kommen, erfolgt dabei (zunächst) indirekt. Bisher ist noch nicht entschieden, wie der RS1 in Richtung Innenstadt geführt wird. Sollte es möglich sein, die Bahntrasse der Friederika-Bahn zu nutzen, könnte in beide Fahrtrichtungen auf der westlichen Straßenseite der Bessemerstraße gefahren werden. Die letztgültige Ausgestaltung muss dann erfolgen, wenn die Entscheidungen zur Bahntrassennutzung getroffen wurden.

Eine weitere wichtige Information erhielten wir in dem Gespräch mit der Verwaltung: Die ersten Vorstellungen der Routenführung durch die Innenstadt sollen möglichst im Januar 2022 erfolgen und dann auch parlamentarisch zur Abstimmung gestellt werden.

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