Veloroute 1, Moritzstraße

Veloroute 1, Moritzstraße © ADFC Bochum

Mogelpackung Veloroute - Politik scheut Auseinandersetzung mit Autofahrenden

Am 17. April hat der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Bochumer Rates beschlossen, die sogenannte Veloroute 1 zwischen der Bochumer Innenstadt und Riemke auszubauen.

Sie soll abseits der Herner Straße verlaufen. Der Beschluss bleibt hinter früheren Zielsetzungen zurück und verstößt gegen das Bochumer Radverkehrskonzept, wie der ADFC kritisiert.

Velorouten sind ein zentraler Baustein zur Förderung des Radverkehrs im 2023 beschlossenen Radverkehrskonzept. Sie sollen als zügig befahrbare Routen parallel zu Hauptstraßen Stadtteile miteinander verbinden. Um sicheres Radfahren auch für weniger versierte Radfahrer:innen zu ermöglichen, wurden für sie hohe Standards verankert, die auch der ADFC Bochum begrüßt.

Noch im Januar hatte die Verwaltung der Bezirksvertretung Mitte eine Planung vorgelegt, laut der zahlreiche Straßen zu Fahrradstraßen umgewidmet werden sollten und auf denen Parken nur auf privaten Stellplätzen oder dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt wäre. Die Verwaltung betonte, dass für die Parkbedürfnisse der Anwohner:innen Stellplätze, beispielsweise in bereits vorhandenen Garagen und Carports, vorhanden seien und der Wegfall hauptsächlich illegales Parken betreffe. So wäre die erforderliche Mindestbreite der Fahrbahn erreicht worden, die das Radverkehrskonzept der Stadt Bochum vorsieht.

Diese hohen Standards werden mit der nun vom Mobilitätsausschuss beschlossenen Veloroute 1 unterlaufen. Sie scheitert im Wesentlichen daran, dass die dichte Straßenrandbeparkung beibehalten werden soll, wodurch die erforderliche Mindestbreite nicht erreicht wird und grundsätzlich der Radverkehr eher erschwert wird (z.B. durch Ein-/Ausparken, sich öffnende Autotüren etc.). Erst der Bau von Radwegen erzeugt den Radverkehr, der für die eigene Zielsetzung der Stadt notwendig ist. Die Bevorzugung des Fahrrades vor dem Auto auf einer Veloroute ist aus Sicht des ADFC eine Selbstverständlichkeit.

Kritisch sieht der ADFC überdies die in der Planung vorgesehene Nutzung gemeinsamer Geh- und Radwege. Konflikte auf engem Raum sind so vorprogrammiert, weshalb sie für dauerhafte Velorouten ausgeschlossen sind. Auch fehlt an einigen Stellen die Beleuchtung des Radwegs. So werden Kinder auf ihren Schulwegen kaum zum Radfahren ermutigt.

Der neue Vorsitzende Marek Nierychlo sagt: „Bochum reißt mit dieser Planung die selbst gesteckten Kriterien der Stadtregierung. Das Radverkehrskonzept wurde im Mai 2023 vom Rat der Stadt Bochum beschlossen und darf nicht unterlaufen werden. Als ADFC erwarten wir stellvertretend für alle Radfahrerinnen und Radfahrer der Stadt Bochum Nachbesserungen."

Hintergrund: Velorouten

Bochum hat sich das Ziel gesetzt, den Radverkehrsanteil zu erhöhen. Daher wurde unterhalb des Standards eines Radschnellweges der sogenannte Velorouten-Standard definiert. Velorouten sollen sich hinsichtlich der Reisezeiten und baulichen Standards von einem straßenbegleitenden Radweg absetzen. Sie sollen abseits der großen Verkehrsachsen liegen, aber dennoch eine direkte Führung darstellen, um auch neue Nutzungsgruppen für den Radverkehr zu erschließen.

Die Veloroute 1 soll das Innenstadtzentrum ("Radkreuz") mit dem nördlichen Stadtteilzentrum Riemke (Riemker Markt) verbinden. Insgesamt sieht das Radverkehrskonzept der Stadt 13 Velorouten vor.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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