"Alle Jahre wieder"

"Alle Jahre wieder"... kommt Weihnachten auf uns zu - und das bedeutet für die Radfahrenden in Bochum auch fast immer wieder neue Herausforderungen.

Nicole Brix (mit Maske) auf dem Weihnachtsmarkt Bochum (hier: Boulevard)
Nicole Brix (mit Maske) auf dem Weihnachtsmarkt Bochum (hier: Boulevard) © Bernhard Raeder

Alle Jahre wieder...

... findet der Weihnachtsmarkt in Bochum statt. Und damit verbunden gibt es auch immer wieder Beeinträchtigungen für Radfahrerinnen und Radfahrer aufgrund des Weihnachtsmarktes - aber auch darüber hinaus.

Da wir da einige Rückmeldungen als ADFC zu bekommen haben, haben wir die Anfragen dazu aufgegriffen und an unsere Ansprechpersonen bei der Stadt Bochum weitergegeben, um die uns geschilderten Probleme anzusprechen - und hoffentlich eine vernünftige Lösung zu finden.

 

 

Kein Durchkommen für Fahrräder beim Weihnachtsmarkt auf dem Boulevard?

So ist der Boulevard aufgrund des Weihnachtsmarktes für den normalen Verkehr derzeit durch LKW-Sperren abgesichert. Wenn die Busse der Bogestra vorbeifahren, werden die Sperren von Sicherheitsleuten geöffnet, damit die Durchfahrt ermöglicht wird. Doch wie sieht es mit dem Radverkehr dort aus? Schließlich ist der Boulevard auch für Velos zugänglich, außerdem eine wichtige Route im Radroutennetz und soll sogar demnächst nach den Plänen der Stadt im Rahmen des geplanten Fahrradkreuzes aufgewertet werden.

Die Beschilderung ist eindeutig - der Radverkehr darf weiter über den Boulevard fahren, jedoch gibt es Schilderungen z.B. bei Twitter, wonach die Sicherheitsleute dort den Radfahrenden die Sperren nicht öffnen möchten, sondern diesen empfehlen, über den Gehweg zu fahren. Was eine Ordnungswidrigkeit darstellt...

Wir vom ADFC Bochum haben uns, nachdem wir davon gehört haben, an die Stadt Bochum gewandt. Das Ergebnis ist eindeutig: Das Durchfahren per Rad ist dort erlaubt.

Für die Radfahrenden soll ein mindestens ein Meter breiter Bereich freigehalten werden bzw. die Sperren gelockert werden. Da es hierzu in den letzten Tagen immer wieder zu Missverständnissen kam, werden die zuständigen Stellen (von Bochum Marketing als Veranstalter des Weihnachtsmarktes und den Auftraggebern des Sicherheitsdienstes sowie der Straßenverkehrsbehörde) erneut daran erinnert, dass für die Radfahrenden eine Durchfahrt dort ermöglicht werden muss. Alle Jahre wieder... und wenn wir uns als ADFC Bochum etwas wünschen können, dann das, dass da nicht jedes Jahr erinnert werden muss, und die Verantwortlichen demnächst direkt an den Radverkehr denken. Schön auch, dass bei der direkten Begutachtung vor Ort uns vom Sicherheitspersonal noch Hinweise auf mögliche Gefahren gegeben wurden. Diese haben wir an die Verantwortlichen bei der Stadt weitergegeben, damit das von dort geprüft werden kann.

Unser Tipp: Wenn man mit dem Rad dort nicht durchkommt bzw. durchgelassen wird, dann sollte man auf die Stadt Bochum (Tiefbauamt) verweisen - und einfach mal die Beschilderung zeigen, die klar macht, dass Radverkehr erlaubt ist.

Maskenpflicht auf dem Fahrrad?

Hoffentlich ist das aufgrund des Auslösers kein Thema für die Überschrift "Alle Jahre wieder..."!
Im Rahmen der Corona-Pandemie wurde zwischenzeitlich - wie durch das Amtsblatt der Stadt Bochum offiziell mitgeteilt wurde - eine Maskenpflicht für den Bereich des Weihnachtsmarktes und weiterer Teile der Innenstadt von Bochum erlassen.

Wir haben als ADFC dazu eine Anfrage eines Mitglieds erhalten, ob man hier nicht eine Ausnahme für Radfahrende machen könne, da beim Radfahren Brillen leicht beschlagen, wenn man Masken trägt. Dies trägt nicht zur Verkehrssicherheit bei und ob wirklich auf den von den Radfahrenden genutzten Spuren aus pandemischen Gründen eine Maske getragen werden muss, sei mal dahingestellt.

Daraufhin haben wir hingewiesen, dass es - auch aufgrund entsprechend anderer Regelungen in vergleichbaren Städten - nicht ganz verständlich sei, dass bei der Maskenpflicht nicht zwischen Fuß- und Radverkehr unterschieden wird.

Nach Rücksprache gilt die Maskenpflicht im Innenstadtbereich nicht für die Radfahrer, die sich normal im Straßenverkehr bewegen. Ohne es jetzt abschließend rechtlich bewerten zu wollen bzw. zu können, sollte - analog der Regelungen bzgl. der Abgrenzung der 2G-Pflicht auf dem Weihnachtsmarkt - das alles betreffen, was nicht Fußgängerzone ist - also beispielsweise den Boulevard auf der Fahrspur.

... und wenn man dann doch eine Maske trägt, bei der die Brillengläser nicht beschlagen, ist das nicht nur aus pandemischen Gründen, sondern auch aufgrund der aktuellen Temperaturen vielleicht gar nicht verkehrt. So sehen es jedenfalls auch die beiden von uns abgebildeten Personen auf den Fahrrädern auf dem Boulevard, die aus pandemischen Gründen dennoch Maske tragen und sich hier für das Tragen der Masken aussprechen.

Nicht mehr nutzbare Radabstellanlagen

Vernünftige Radabstellanlagen gehören zu einer Stadt, die sich selbst als fahrradfreundlich ansieht. Das zuletzt pro Jahr rund 100 weitere Radabstellmöglichkeiten geschaffen werden, ist zu begrüßen, auch wenn man sich fragt, ob angesichts der Einwohnerzahl von Bochums dieses Tempo ausreichend ist - vor allem, wenn man die Anzahl der Stellplätze mit anderen Städten vergleicht.

Was jedoch jedes Jahr zu Beginn des Weihnachtsmarktes ein Ärgernis ist: Viele Radabstellanlagen in der Innenstadt bekommen einige Tage vor dem Beginn des Weihnachtsmarktes einen Zettel. Damit weisen die Veranstalter darauf hin, dass diese Abstellmöglichkeiten während des Weihnachtsmarktes nicht genutzt werden können. Man mag zwar nachvollziehen, dass solche Radabstellanlagen zum Teil während des Weihnachtsmarktes nicht genutzt werden können, weil beispielsweise direkt dort Bauten des Weihnachtsmarktes platziert werden.

Dennoch ist das für Radfahrende ärgerlich und daher sollten sich die Veranstalter überlegen, inwiefern nicht ggf. an zentraler Stelle in der Nähe alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen werden. Ein Thema, welches inzwischen auch in Form einer Anfrage im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur die Kommunalpolitik erreicht hat.

Nicht sinnvoll nutzbare Radabstellanlagen - hier: Alter Markt in Wattenscheid

Wo wir gerade bei den Radabstellanlagen sind... einige der neuen Radabstellanlagen finden sich in Wattenscheid, z.B. auf dem Alten Markt. Doch diese sollten auch vernünftig aufgestellt werden - und zwar parallel und nicht in Reihe. Wir vom ADFC wurden auf diese Situation aufmerksam gemacht:

Dazu haben wir uns auch an die Stadt Bochum gewandt und um Klärung gebeten. Uns wurde mitgeteilt, dass das nicht nur an dieser Stelle, sondern an zwei weiteren, der Fall war. Das ganze soll jetzt angegangen werden, jedoch wird das auch etwas dauern, da die Fundamente ausgegraben und richtig herum - um 90 ° gedreht - eingesetzt werden müssen. Das soll aber auch geschehen.


https://bochum.adfc.de/artikel/alle-jahre-wieder

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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