Stadtradeln 2023 in Bochum vom 27. Mai bis 16. Juni 2023

In der Zeit vom 27. Mai 2023 bis zum 16. Juni 2023 findet in Bochum erneut das Stadtradeln statt. Der ADFC ist mit dabei und hofft auf viele Gleichgesinnte.

Stadtradeln 2023
Stadtradeln 2023 (Symbolbild) © Klima-Bündnis

Schon zum neunten Mal findet das Stadtradeln in Bochum statt. In diesem Jahr startet die Aktion am 27. Mai 2023 und dauert bis zum 16. Juni 2023 an.

Beim Stadtradeln geht es vor allem um den Spaß am Radfahren und darum, für möglichst viele Strecken das Auto stehen und stattdessen das Rad rollen zu lassen. Deswegen werden die geradelten Kilometer auch in eingespartes CO2 umgerechnet. Gewertet wird jeder einzelne Kilometer - egal, ob er auf dem Weg zur Schule, zur Arbeit, im Feierabend oder im Urlaub gefahren wird. Auch jeder km mit dem E-Bike oder Pedelec zählt. Schon jetzt gibt es über 100 Teams mit über 900 angemeldeten Personen.

Das ADFC Bochum-Team ist über den nachfolgenden Link auffindbar: ADFC Bochum - die Freiradler

Mitmachen - am besten via App!

Alle Teilnehmenden können die geradelten Kilometer über die Website eintragen (das geht auch nachträglich). Oder aber automatisch über die Stadtradeln-App erfassen, die für Android- wie auch iOS-Geräte zur Verfügung steht. Wir empfehlen die Nutzung der App, denn im Rahmen des Projektes RiDE - Radverkehr in Deutschland werden gleichzeitig wichtige Daten anonymisiert erfasst, die künftig in der Stadt- und Verkehrsplanung genutzt werden können.

So werden beispielsweise die Verkehrsmengen und die Geschwindigkeiten ermittelt. Solche Daten werden dann - beispielsweise durch eine Heatmap aber auch ein besonderes Statistik-Dashboard - den Kommunen aufgrund einer Förderung des Bundes kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Beim STADTRADELN heißt es darüber hinaus dazu:

Wo sind viele Radelnde unterwegs? An welchen Orten läuft es flüssig und wo müssen sie an roten Ampeln zu lange warten? Welche Radwege werden gemieden und welche bevorzugt? Mit RiDE – Radverkehr in Deutschland stellen wir Ihnen visualisierte Radverkehrsdaten für Ihre Kommune zur Verfügung, mit denen sich diese und andere wichtige Fragen für die Radverkehrsplanung zuverlässig beantworten lassen. Datengrundlage sind dabei die via STADTRADELN-App aufgezeichneten Fahrten Ihrer Radelnden, die wir Ihnen über das RiDE-Portal zur Verfügung stellen.


https://bochum.adfc.de/artikel/stadtradeln-2023-in-bochum-vom-27-mai-bis-16-juni-2023

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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