Viktoriastraße: "Radkreuz" durch Fußgängerzone – ADFC fordert Fahrspur-Erhalt - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

Straßenszene: Zu sehen ist eine Straße, dahinter ein Cafe mit davor gestellten Fahrrädern. Im Hintergrund sind mehrere Gebäude zu sehen.

Viktoriastraße vor dem Husemannplatz in Bochum © Frank Vincentz

Viktoriastraße: "Radkreuz" durch Fußgängerzone – ADFC fordert Fahrspur-Erhalt

Der ADFC Bochum begrüßt Maßnahmen zur Verkehrsbegrenzung, erinnert jedoch an den rot-grünen Koalitionsvertrag, der Sicherheit für Zu Fuß Gehende und Radfahrende priorisiert. Es werden Gefahren bei der Platzgestaltung befürchtet.

Viktoriastraße: "Radkreuz" soll Fußgängerzone durchfahren. ADFC fordert Erhalt der Fahrspur

Der Husemannplatz wird sich aktuellen Planungen der Stadt zufolge künftig quer über die Viktoriastraße bis zum "Husemann Karree" erstrecken. Der dortige Abschnitt der Viktoriastraße wird entsprechend zur Fußgängerzone.

Grundsätzlich begrüßt der AFDC Maßnahmen, die den Autoverkehr innerstädtisch begrenzen. Erinnert werden muss aber an den rot-grünen Koalitionsvertrag, der den besonderen Anforderungen an die Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrenden besondere Beachtung beimisst.

Der ADFC Bochum befürchtet Gefahren durch die zukünftige Platzgestaltung, die entstehen, wenn sich Fußgänger:innen auf dem Platz bewegen und ihn zugleich Radfahrer:innen überqueren.

Planung im Widerspruch zu bestehenden Beschlüssen

Das 2023 beschlossene "Radkreuz", welches sicheres Radfahren durch die Innenstadt auf zentralen Velorouten ermöglichen soll, führt Radfahrer:innen über die Viktoriastraße. Ihnen soll im Bereich des "Viktoria Karrees" jetzt Schrittgeschwindigkeit bei unbedingtem Vorrang für Fußgänger:innen erlaubt sein.

Der ADFC fordert, die Fahrbahn als Radspur zu erhalten, die ähnlich dem Bongard-Boulevard durch farbliche und taktile Elemente vom Fußgängerbereich abgegrenzt wird. Das stünde im Einklang mit der Vorlage des Verkehrskonzeptes Innenstadt, laut dem eine einheitliche und auffallende Gestaltung erforderlich sei.

Auch im rot-grünen Koalitionsvertrag war zurecht die klare bauliche Trennung von Geh- und Radwegen bei Neuanlagen festgehalten worden. Die besonderen Anforderungen an die Sicherheit von Zufußgehenden und Radfahrer:innen seien grundsätzlich besonders zu beachten.

Angesichts dieser sich abzeichnenden Inkonsequenz bei der Umsetzung des "Radkreuzes" sollten aus Sicht des ADFC zudem Überlegungen, den gesamten Innenstadtring für den Radverkehr zu ertüchtigen, wieder verstärkt aufgegriffen werden.

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