ADFC Bochum zum ersten Teil des RS1 in Bochum: Note "Ausreichend" (mit Minus?)

Die Geschichte des Radschnellwegs 1 Ruhr, RS1 Ruhr, ist um eine weitere Episode reicher. Diesmal sogar erstmal um eine positive, gibt es doch einen ersten Teilabschnitt des neuen Radschnellwegs auf Bochumer Stadtgebiet.

RS1 Gegenverkehr
RS1 in Bochum (Bauabschnitt A4) - hier: Begegnungsverkehr © ADFC Bochum

Die kleine Teilstrecke im 4. Bauabschnitt "Grüner Rahmen", zwischen Bessemerstraße und Windhausstraße, wurde vom ADFC Bochum befahren und bewertet.

Auffallend ist, dass der etwa 600 Meter lange Abschnitt des RS1 in Bochum schmaler erscheint, als bereits fertiggestellte Abschnitte in Gelsenkirchen. Das Nachmessen ergab zwar vier Meter Breite allerdings inklusive der Randsteine. Die Markierung mit einer weißen und einer grünen durchgehenden Linie rückte so weit in die Fahrbahn und führt zu einer wahrnehmbaren Verengung. In Gelsenkirchen ist die Fahrbahn breiter. Die Breite der Radschnellwege soll garantieren, so diePlanungsvorgaben für Radschnellwege, dass Radfahrende sich begegnen und ohne Störung durch einen Dritten überholt werden können. Dieses Ziel ist beim ersten Bochumer Abschnitt nicht erreicht worden.

“Auch wenn die Stadt die Fahrbahnbreite als ‘ausreichend’ ansieht, hätten wir uns gerne mehr gewünscht, wie es beispielsweise auch in Gelsenkirchen bei einem dortigen Abschnitt des RS1 der Fall ist”, bewertet der ADFC diesen Abschnitt. Weitere Kritikpunkte des ADFC Bochum waren u.a. der zu geringe Sicherheitsabstand der Straßenleuchten zur Fahrbahn, der geringe Abstand einer Bank zur Fahrbahn und die rechtwinkligen Zuwegungen zum RS1. Auch die Beschilderungen stehen teilweise zu nah an der Fahrbahn und sind verwirrend.

In einem Gespräch mit dem Tiefbauamt der Stadt Bochum wurden die vom ADFC kritisch gesehenen Punkte angesprochen. Die “ausreichende” Breite der Fahrbahn entspricht laut Stadt den Vorgaben. Die Förderrichtlinien, denen die Stadt Bochum als Baulastträger entsprechen muss, ließen keine breitere Fahrbahn zu. Der Unterschied bei der Ausgestaltung zu Streckenabschnitten in Gelsenkirchen liege darin begründet, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW in Gelsenkirchen vollständig selbst gebaut hat und dabei keine Fördermittel in Anspruch nehmen konnte/musste. Hier hätte der ADFC Bochum es begrüßt, wenn die Übernahme der Mehrkosten zumindestens einmal beziffert und zur politischen Entscheidung vorgelegt worden wäre.

“Die vom ADFC angesprochenen Punkte wurden größtenteils auch von der Verwaltung so gesehen und so freut uns die Aussage der Stadt, wonach ‘künftige Abschnitte des RS1 [...] nun nicht mehr so hergestellt werden [sollen]’”, berichtet der ADFC. Insgesamt lässt sich diesem Bauabschnitt deutlich anmerken, dass er als Grünzug geplant wurde und erst im Nachgang den Radschnellweg aufnehmen mußte.  Die weiteren angesprochenen Mängelpunkte, die auch von der Stadt Bochum wahrgenommen wurden, sollen jetzt nach Gesprächen mit den beteiligten Stellen bis zum Frühjahr 2022 abgearbeitet werden. Der ADFC Bochum wird sich das auch wieder genauer anschauen.

ausführliche Stellungnahme (s.a. Medien zum Artikel)


https://bochum.adfc.de/neuigkeit/adfc-bochum-zum-ersten-teil-des-rs1-in-bochum

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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