Die Gewinner unseres Fotowettbewerbs "Mein schönster Radreise-Moment in NRW":

"Mein schönster Radreise-Moment in NRW" war gesucht. Und hier sind die Fotos, für die Sie abgestimmt haben.

Die Gewinner unseres Fotowettbewerbs stehen fest!

Herzlichen Glückwunsch an die drei Gewinnerinnen unseres Fotowettbewerbs. Wir gratulieren Gisela Ditzen zu Platz 1 und einen Bett und Bike-Gutschein über 250,- Euro.

Auf dem zweiten Platz landete Wiebke Hoppe, die einen Bett und Bike - Gutschein im Wert von 150,- Euro erhält.

Auch auf dem Siegertreppchen: Andrea Kloepsch, die für ihr Foto einen Bett + Bike-Gutschein über 100,- bekommt.

ADFC-Überraschungspost erhalten außerdem (in alphabetischer Reihenfolge) Hermann-Josef Backhove, Thomas Gleisberg, Thomas Goy, Ina Hüning, Norbert Keymer, Jens-Otto Kloppe und Klaus Zander. 

Anke Reininger, Regionalmanagerin ADFC Nordrhein-Westfalen, beglückwünschte die Fotografinnen:



Wir gratulieren den Gewinner*innen und bedanken uns bei allen, die mitgemacht haben. Es waren so viele tolle Fotos dabei, jeder für sich ein toller Radreise-Moment in NRW. Unsere Jury hatte eine schwierige Vorauswahl."

Dabei freute Anke Reininger die Bandbreite der eingereichten Fotos:

Schöne Naturaufnahmen, Tiere, Landschaften oder architektonische Highlights. Die Teilnehmer*innen haben fleißig fotograftiert. Und fast alle Regionen waren abgebildet: Münsterland, Ruhrgebiet, OWL, Rheinland, Niederrhein, Sauerland - alle Fotos zeigten anschaulich, wie schön Nordrhein-Westfalen ist und dass jede Region etwas für die Radreise zu bieten hat."


Mit dem Wettbewerb wollte der ADFC NRW nach der coronabedingten Zwangspause auch die Aufmerksamkeit für den Radtourismus in NRW erhöhen und die heimischen Bett- und Bike-Betriebe unterstützen,

 

 

 

 


Platz 1: "Hundetaxi"

Anfang 2021 machte Gisela Ditzen dieses Foto, bei dem ihr Hund Buddy sie und ihren Mann am linken Niederrhein in einer Obstkiste des "Oldie-Rades" begleitete.


 


Platz 2: "Unerwartete Aussicht"

Das Foto von Wiebke Hoppe entstand im April 2020 am Drachenfels. Sie schreibt: "Die Kitas waren geschlossen, also nutzten wir die Zeit, um mit den Kindern die Umgebung zu erkunden und wurden von einem tollen Blick auf das Siebengebirge und das Rheintal überrascht."


 

 


Platz 3: "Tiger & Turtle"

Andrea Kloepsch schickte uns dieses Foto, das sie am 3. Mai 2021 während der Coronapandemie auf einer Radtour durch Duisburg machte.



https://bochum.adfc.de/neuigkeit/die-gewinner-unseres-fotowettbewerbs-mein-schoenster-radreise-moment-in-nrw

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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