© Amac Garbe

ADFC fordert Neuauflage der E-Lastenradförderung

Nr. 07/2020, Düsseldorf, 31.03.2020

Heute (31.03.2020) endet die Förderung für Privatpersonen, die sich ein E-Lastenfahrrad anschaffen möchten durch das Land NRW. Im Herbst 2018 hatte die Landesregierung im Rahmen des Förderprogramms des Wirtschaftsministeriums für E-Mobilität „progres.nrw" den finanziellen Zuschuss ins Leben gerufen. Angesichts der großen Bedeutung, die das Lastenrad momentan bei der Nachbarschaftshilfe spielt, bedauert der ADFC NRW das Ende und fordert eine Neuauflage.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club NRW reagiert auf den geplanten Stopp der Förderung von E-Lastenrädern für Privatpersonen in NRW. Nur noch bis zum 31.03.2020 konnten diese eine Förderung durch das Land NRW beantragen. "Das Programm war sehr erfolgreich. Wir bedauern sehr, dass es eingestellt wird", sagte auch Burkard von Reis von der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg im Interview mit dem Westdeutschen Rundfunk.

Lastenradförderung gehört zu den Kernforderungen der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad
Der ADFC NRW fordert, dass im Zuge des geplanten Fahrradgesetzes für NRW eine Neuauflage bzw. Weiterführung der Lastenradförderung für Privatpersonen durch das Land NRW umgesetzt werden sollte. Nicht nur wie bisher in stark schadstoffbelasteten Städten bzw. Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung, sondern landesweit - da die NRW-Städte nur sehr zögerlich mit eigenen Förderungsangeboten nachziehen. Kommunale Fördermöglichkeiten für Privatpersonen gibt es in NRW bisher nur in Aachen, Bocholt, Emsdetten, Köln und Münster.

Gerade in der aktuellen Corona-Krisensituation wird die Relevanz und das Potential des Fahrrads als schnelles und flexibles Verkehrsmittel deutlich. Die Bedeutung von Lastenrädern ist gestiegen, da diese momentan verstärkt in der Nachbarschaftshilfe zum Transport von großen Einkaufsmengen zum Einsatz kommen. Ob Wocheneinkauf, der Gang zur Apotheke oder andere Botengänge – mit Lastenrädern können freiwillige Helfer*innen Wege umweltfreundlich zurücklegen und große Mengen transportieren. Unter dem Hashtag #cargobikesagainstcorona werden in den sozialen Medien viele Hilfsaktionen geteilt.

Das Wirtschaftsministerium hat die Entscheidung des Stopps der Förderung von E-Lastenrädern für Privatpersonen in NRW nicht aufgrund haushälterischer Gründe beschlossen, sondern damit, dass „das Lastenrad als Transportmittel in der Mitte der Gesellschaft angekommen und eine Anreizwirkung durch eine Förderung nicht mehr notwendig“ sei. Weiter heißt es, dass aufgrund der "sehr viel geringeren Anschaffungs- und Unterhaltskosten ein Lastenrad ohnehin wirtschaftlicher als ein Auto" sei.

Die Feststellung, dass ein Lastenrad wirtschaftlicher ist als ein Auto, ist durchaus zu begrüßen. In der "Mitte der Gesellschaft" ist das Lastenrad aber aus Sicht des ADFC bei weitem noch nicht angekommen. Schließlich stehen den ca. 2175 geförderten Lastenrädern (im Jahr 2019) in NRW-Städten mit NO2-Grenzwertüberschreitung (ca. 7,3 Millionen Einwohner*innen) ca. 3,1 Millionen privat genutzte Autos gegenüber. Das Ziel der Landesregierung NRW sollte weiterhin sein, durch eine veränderte Mobilität das Erreichen der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern. Mit dem Ende der Förderung von E-Lastenrädern für Privatpersonen wird ein wichtiger Anreiz für zukunftsfähige Mobilität abgeschafft.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/adfc-fordert-neuauflage-der-e-lastenradfoerderung

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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