Radentscheid Kaarst © Radentscheid Kaarst

ADFC NRW sieht trotz bundesweit erstem gescheiterten Rad-Bürgerentscheid Erfolg

Nr. 4/2022, Kaarst, 06.03.2022

Der Fahrrad-Club ADFC in Nordrhein-Westfalen bewertet den bundesweit ersten an der Wahlurne entschiedenen Radentscheid trotz Scheiterns als Erfolg für den Radverkehr.

Die Wähler*innen in Kaarst hatten am heutigen Sonntag (06. März 2022) als bundesweit erster Radentscheid an der Wahlurne über ihre Fahrradinfrastruktur zu entscheiden.  3076 Stimmberechtigte entschieden sich für den Radentscheid, 4136 stimmten dagegen.  Damit verfehlte der Bürgerentscheid das notwendige Quorum von mindestens 7.000 Ja-Stimmen. Trotz der geringen Wahlbeteiligung von nur 20,8 Prozent stimmten sogar noch mehr Bürger für den Radentscheid als schon bei der vorausgehenden Unterschriftensammlung. Das ist ein Achtungserfolg, zu dem der Fahrrad-Club den Initiatoren des Radentscheids gratuliert.  

Die Initiative Kaarster for Future hatte gefordert, dass die Kommune in den nächsten sechs Jahren die Ziele des Radentscheids umsetzen muss. Dazu zählen zum Beispiel der sichere Ausbau von Radwegen und Kreuzungen und ein hauptamtlicher Fahrradbeauftragter.

Axel Fell, der Landesvorsitzende des ADFC NRW, sagte: „Der Radentscheid hat die Probleme beim Radverkehr in Kaarst zum Top-Thema gemacht und dafür das Bewusstsein in der Öffentlichkeit geschaffen. Die Politik hat klar verstanden, dass es nicht mehr reicht, einfach nur von der Verkehrswende zu reden und Konzepte zu erarbeiten. Sie müssen auch mutig umgesetzt werden. Nicht irgendwann, sondern innerhalb der nächsten sechs Jahre. Und die Radentscheid-Initiative und Bürger*innen und Bürger müssen endlich dabei mitreden dürfen.“

Erstmals in Deutschland hatten die Bürgerinnen und Bürger der NRW-Stadt Kaarst es an diesem Wochenende selbst in der Hand, mit ihrer Wahlentscheidung Einfluss auf die Fahrradinfrastruktur ihrer Kommune zu nehmen. Denn die Ratsmehrheit aus CDU und Grünen hatte das Konzept der Initiative Kaarster for Future abgelehnt, obwohl die erforderliche Unterschriftenzahl (Quorum) erreicht war. Deshalb musste die Entscheidung wie von der Gemeindeordnung NRW vorgegeben an der Wahlurne entschieden werden.

Fahrrad-Club sieht jetzt Kommune in der Pflicht
Heribert Adamsky, Vorsitzender des ADFC im Rhein-Kreis-Neuss, sagte: „Nach dem gescheiterten Radentscheid werden wir jetzt die Arbeit von Verwaltung und Politik sehr genau beobachten und begleiten, damit deren Radverkehrsmaßnahmen auch wie versprochen bald umgesetzt werden.“

Der Radentscheid Kaarst ist einer von mehr als 50 Radentscheiden in Deutschland, allein elf gibt es in NRW. Diese Bürgerbegehren stoßen die Verkehrswende von unten an. Zuvor hatten bereits die Städte Aachen, Bielefeld, Bonn, Essen und Marl die Forderung der jeweiligen Radentscheide übernommen, wo sie bereits in der Umsetzung sind. In manchen Städten wie der mit Kaarst vergleichbaren Mittelstadt Marl sind bereits zusätzliche Radverkehrsplaner*innen eingestellt und die ersten Millionen Euro in die Radinfrastruktur investiert worden.

Nächster Radentscheid an der Wahlurne in Bochum?

Den nun in Kaarst gescheiterten Rad-Bürgerentscheid bewertet der ADFC Landesverband Nordrhein-Westfalen dennoch als ein motivierendes Signal für kommende Radentscheide. Denn auch in Bochum wird es in diesem Jahr auf einen Bürgerentscheid hinauslaufen, weil die Verhandlungen mit der Politik nach zuletzt erfolglosen Gesprächen mit der SPD abgebrochen wurden.
   

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit rund 54.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In 40 Kreisverbänden und rund 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrades ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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