„Aufbruch Fahrrad“: Viel Zuspruch für Verkehrswende

Düsseldorf, 13.12.2018

Am 3. Advent - ein halbes Jahr nach Start der Volksinitiative "Aufbruch Fahrrad", die für besseren Radverkehr in Nordrhein-Westfalen wirbt - ziehen die Organisatoren eine mehr als zufriedene Bilanz. Innerhalb der vergangenen sechs Monate ist es der Kölner Organisation RADKOMM und dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) gelungen, im ganzen Bundesland zahlreiche Unterstützer und Partner für "Aufbruch Fahrrad" zu mobilisieren. Ziel der Volksinitiative ist, den landesweiten Radverkehrsanteil bis 2025 auf 25% anzuheben.

Nicht nur die Zahl der bisher gesammelten Unterschriften ist enorm, auch die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer, die hinter der Volksinitiative stehen, ist sehr groß. Mehr als 160 (Stand 18.12.2018) Vereine und Initiativen aus den Bereichen Umwelt, Verkehr und Nachhaltigkeit haben sich in einem schlagkräftigen „Aktionsbündnis“ zusammengeschlossen. „Die breite Allianz an Unterstützung für das Thema Fahrrad ist in der Geschichte unseres Bundeslandes einmalig. Dieses Echo zeigt, dass eine solche Volksinitiative längst überfällig war“, sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 gemeinsam mit dem ADFC NRW ins Leben gerufen wurde.

Klimawandel: "Aufbruch Fahrrad" trifft Nerv der Zeit
„In Zeiten des Klimawandels treffen wir mit "Aufbruch Fahrrad" den Nerv der Zeit. Auch wenn die Zahl der gesammelten Unterschriften bis zum großen Finale am ersten Juni-Wochenende geheim bleiben wird, können wir zur Halbzeit eine sehr gute und zufriedene Bilanz ziehen. Die Resonanz ist riesig.“ Das sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW und Mit-Initiator von "Aufbruch Fahrrad". Die Bekanntgabe der Unterschriftenzahlen ist zum großen „Aufbruch Fahrrad“-Finale am ersten Juniwochenende 2019 geplant.

Langfristig soll in Nordrhein-Westfalen ein eigenständiges Gesetz für das Fahrrad entstehen, in dem ein festes Budget sowie konkrete Spielregeln und Maßnahmen für bessere Nahmobilität - also Rad- und Fußverkehr - festgeschrieben werden. Dass Veränderungen längst überfällig sind, zeigen die aktuellen Gerichtsurteile zu Diesel-Fahrverboten in NRW-Kommunen und die grundsätzliche Diskussion um schlechte Luft. „Wenn wir jetzt nicht handeln, verschlafen unsere Städte die Verkehrswende, dabei wäre mehr Radverkehr ein wichtiger Teil, um das Problem zu lösen. Die Voraussetzung dafür, ist die Verlagerung der kurzen Fahrten bis 5 km auf das Fahrrad. Dies würde 50 % aller Autofahrten ersetzen. Wenn wir weniger Autos in den Städten haben, dann würden wir über Diesel-Fahrverbote gar nicht mehr reden“, so ADFC NRW-Vorsitzender Thomas Semmelmann.

Verkehrswende: Mehr Platz für Radfahrende in unseren Innenstädten
„Nur das Fahrrad kann unsere Städte retten. Wir brauchen eine Verkehrsplanung, die den Rad- und Fußverkehr zu den wichtigsten Verkehrsträgern der Stadt macht. Wir müssen sofort damit beginnen, den Straßenraum neu aufzuteilen und den Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, den Großteil der Fläche zu geben“, fordert die RADKOMM-Vorsitzende Dr. Ute Symanski. Die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien blicken mit großem Interesse auf die Fahrrad-Volksinitiative. Das Ergebnis wird Signalwirkung haben und zeigt jetzt schon, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich eine neue Ausrichtung in der Verkehrspolitik wünschen.

„Mobile Weihnachtsmärkte“ zur Halbzeit am 3. Advent
Am 16. Dezember – genau 6 Monate nach dem Start der Volksinitiative – finden in verschiedenen Städten Weihnachtsaktionen in Form von „Mobilen Weihnachtsmärkten“ statt. Gestartet wird an zentraler Stelle.

  • Aachen - 16 Uhr am Elisenbrunnen
  • Bad Honnef - 14 Uhr am Markt
  • Dortmund - 14 Uhr am Friedensplatz
  • Düsseldorf - 14 Uhr am Grabbeplatz
  • Gütersloh – Info kommt noch
  • Herford – Info kommt noch
  • Köln - 14 Uhr am Neptunplatz
  • Mönchengladbach - 15 Uhr Minto (Weihnachtsradeln)
  • Münster - 14.30 Uhr Fahrradpromenade rund ums Münster
  • Unna – 13 Uhr vor dem Umweltberatungszentrum, 59423 Unna, Rathausplatz 21
  • In Unna besteht ab 13 Uhr die Möglichkeit eines Interviews mit Thomas Semmelmann, Vorstandsvorsitzender des ADFC NRW, Mit-Initiator der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“.

Weitere „Mobile Weihnachtsmärkte“ sind in Planung und werden u.a. hier kommuniziert.

Fahrradklima-Test mit Rekordbeteiligung in NRW
Dass das Fahrrad als Verkehrsmittel der Wahl bereits angekommen ist, zeigen die hohen Beteiligungszahlen beim ADFC-Fahrradklima-Test. Bei dieser Befragung zur gefühlten Fahrradfreundlichkeit ihrer Stadt haben in NRW über 41.000 Menschen mitgemacht. Im Vergleich zur letzten Erhebung im Jahr 2016 konnte die Zahl der Teilnehmenden tatsächlich um 45 Prozent gesteigert werden. Hier wird deutlich: Das Fahrrad ist den Menschen wichtiger denn je. Die Ergebnisse des ADFC-Fahrradklima-Tests werden im Frühjahr 2019 veröffentlicht.

Über die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“
Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die Projektsteuerung für die Volksinitiative liegen bei der Organisation RADKOMM e.V. aus Köln und dem beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) NRW. Auch der BUND NRW, NABU NRW, der VCD NRW, Robin Wood, Greenpeace oder das Institut für Kirche und Gesellschaft sind neben vielen anderen Mitglied im Aktionsbündnis, ebenso viele Orts- und Kreisverbände von ADFC und VCD oder lokale Initiativen. Eine komplette Übersicht ist unter www.aufbruch-fahrrad.de zu finden. Das Instrument der Volksinitiative versteht sich als „Verkehrswende von unten“ und hat seinen Ursprung in Berlin. Dort wurde am 28. Juni 2018 nach erfolgreichem Volksentscheid das erste deutsche Fahrradgesetz in Form eines „Mobilitätsgesetzes“ beschlossen.


https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/aufbruch-fahrrad-viel-zuspruch-fuer-verkehrswende

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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