Der ADFC empfiehlt #AbseitsRadeln für einen Radurlaub ohne Gedränge

Der ADFC empfiehlt #AbseitsRadeln für einen Radurlaub ohne Gedränge © ADFC | April Agentur

Aufruf zum #Abseitsradeln: ADFC gibt Tipps für Radurlaub ohne Gedränge

Die Sommerferien beginnen bald - und der ADFC rechnet mit einem Ansturm auf die beliebtesten deutschen Radfernwege.

Mit einem Themendossier unter dem Motto „Abseits radeln“ gibt der Fahrradclub deshalb Tipps, wie man einen entspannten Urlaub auf dem Rad auch in Zeiten von Corona erleben kann.

ADFC-Tourismusexpertin Louise Böhler sagt: „Radfahren im Urlaub ist schon seit Jahren im Trend – aber in diesem Jahr rechnen wir pandemiebedingt mit einem regelrechten Boom auf den touristischen Radwegen. Besonders auf den Allzeit-Favoriten Weser-Radweg, Elberadweg, an der Nord- und Ostsee und am Bodensee kann es in diesem Sommer ziemlich voll werden. Deshalb richten wir die Aufmerksamkeit im Corona-Jahr einmal auf die weniger bekannten Reviere. Deutschland hat über 250 Radfernwege und mehr als 350 regionale Radrouten, da gibt es eine Fülle von Möglichkeiten zum Abseitsradeln. Mit Insidertipps zu Routenplanung, Ausrüstung und Unterkünften wollen wir dazu beitragen, dass alle mit Vergnügen und dem nötigen Sicherheitsabstand unterwegs ein können.“   

Themendossier #Abseitsradeln jetzt online

Rechtzeitig vor Ferienbeginn hat der Fahrradclub ADFC ein Online-Dossier mit wertvollen Tipps für den Radurlaub in Zeiten von Corona zusammengestellt. Auf www.adfc.de/abseitsradeln gibt es Tipps zur Tourenplanung abseits der stark frequentierten Strecken. Im ADFC-Routenfinder kann man Geheimtipps für Themenrouten im ganzen Bundesgebiet finden, die selten überlaufen sind. Neuaufsteiger erfahren auch, welches Rad für welchen Bedarf geeignet ist, was in die Packtasche gehört – und welche Verkehrsregeln für Radfahrende gelten. Böhler: „Wenn man bei der Recherche auf eine Route stößt, von der man noch nie gehört hat, dann könnte es eine gute Wahl für dieses Jahr sein! Gut ist auch, sich antizyklisch zu verhalten – also beispielsweise nicht nur am Sonntag Radausflüge zu machen, sondern auch mal in der Woche.“

Lieber buchen als fluchen

Weil Beherbergungsbetriebe wegen der Covid-19-Pandemie Kapazitätsbeschränkungen haben, rät der ADFC, vorab zu buchen. Statt einer Etappenreise kann es entspannter sein, von einem festen Quartier aus eine Region mit dem Rad zu erkunden. Dafür eignen sich besonders die vom ADFC zertifizierten RadReiseRegionen. Bei den fahrradfreundlichen Unterkünften von Bett+Bike kann man online buchen oder über die App. Auch wer unterwegs Freizeiteinrichtungen besuchen will, sollte die Tickets möglichst schon vorab buchen. Informationen zu den unterschiedlichen Öffnungsregelungen von Gastronomie und Unterkünften in den Bundesländern gibt es auf den Seiten von Bett+Bike. Böhler: „Noch gibt es abseits der Hotspots freie Unterkünfte, aber auch die können sich schnell füllen.“

Auch zu Hause gibt es Spannendes zu entdecken

Für diejenigen, die gar nicht verreisen, sondern ihre Ferien in der eigenen Region verbringen wollen, hat der ADFC ebenfalls tolle Empfehlungen. Im Touren- und Veranstaltungsportal des ADFC kann man aus Hunderten geführter Touren wählen und Insidertipps von ADFC-Tourguides zum Nachradeln finden. Böhler: „Viele Menschen kennen die schönsten Ecken ihres direkten Umfelds gar nicht. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, sie vom Rad aus zu entdecken!“               

Hinweis für Redaktionen: Themenfotos zum Abseitsradeln sowie diese und ältere Pressemitteilungen finden Sie in unserem Pressebereich. Pressefotos zu einzelnen Radrouten finden Sie im ADFC-Routenfinder unter der Beschreibung der jeweiligen Route.

 

Über den ADFC

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit mehr als 190.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/aufruf-zum-abseitsradeln-adfc-gibt-tipps-fuer-radurlaub-ohne-gedraenge

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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