ADFC NRW: Mit der richtigen Beleuchtung sicher durch NRW

Nr. 26 / Düsseldorf, 07.10.2021

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club in Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) gibt angesichts der bevorstehenden dunklen Jahreszeit und der Zeitumstellung am 31. Oktober Tipps zum sicheren Radfahren.

In Nordrhein-Westfalen wollen immer mehr Menschen auch in Herbst und Winter mit dem Fahrrad zur Schule, Uni, Arbeitsplatz oder zum Einkaufen fahren, sagt Annette Quaedvlieg vom Landesvorstand des ADFC NRW.

Ihre Beobachtung: „Vor allem die vielerorts schlechte Fahrradinfrastruktur mit zu schmalen Radwegen und kaputten Oberflächen oder der oft nicht von Autofahrenden eingehaltene Abstand beim Überholen hält viele Menschen vom Radfahren ab.“  

Ihr Vorstandskollege Axel Fell ergänzt: „Dabei zeigen gerade Städte wie Kopenhagen oder Amsterdam, dass es anders geht. Winterdienst, viel Platz, gute Oberflächen und hervorragend ausgeleuchtete Radwege machen das Radfahren dort selbst bei schlechter Witterung attraktiv“.

Darum seien bis zu 85 Prozent der dortigen Radfahrenden auch im Winter auf dem Rad unterwegs. Abgesehen von der Forderung nach einer sicheren Fahrradinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen, empfiehlt der ADFC NRW ein funktionstüchtiges Rad mit einer guten Beleuchtung. 

Denn wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, müsse  sicherstellen, dass das Licht stets einsatzbereit ist, erläutert Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Radfahrende sind dafür verantwortlich, dass bei einem Ausfall der Lampen der Fehler gefunden und behoben wird. Ist das allein nicht möglich, muss eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Eine funktionierende Beleuchtung ist jedenfalls die zwingende Voraussetzung, um mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Denn wenn es zu einem Unfall kommt, kann eine nicht funktionierende Beleuchtung unter Umständen sogar als „grobes Alleinverschulden“ gewertet werden. Das wird dann richtig teuer.“  

Sehen und gesehen werden – Tipps zur richtigen Fahrradbeleuchtung

Gesetzlich vorgeschrieben sind:

  • ein Frontscheinwerfer und ein weißer Reflektor (kann auch im Scheinwerfer integriert sein)
  •  ein Rücklicht mit großflächigem roten Rückstrahler (kann auch im Rücklicht integriert sein)
  • umlaufende Reflexstreifen an Vorder- und Hinterreifen oder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen oder reflektierende Speichensticks an jeder Speiche
  • gelbe Reflektoren an beiden Pedalen

Helle und reflektierende Kleidung und Zubehör erhöhen zusätzlich die Sichtbarkeit

Mützen, Helme, Jacken, Hosen oder Handschuhe gibt es mit reflektierenden Nähten oder leuchtenden Applikationen. Zusätzlich sind im Handel Bänder, Gurte oder Westen erhältlich, die bei Bedarf übergestreift werden können und die Sichtbarkeit enorm verbessern.   

Für Fahrradanhänger gelten folgende Regelungen:

  • Anhänger ab 60 Zentimeter Breite müssen mit zwei weißen Reflektoren nach vorne, zwei roten Reflektoren nach hinten, sowie einer roten Schlussleuchte ausgestattet sein, da das Rücklicht des Zugfahrzeugs verdeckt sein könnte.
  • Anhänger mit mehr als 1 Meter Breite benötigen zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Unabhängig von der Breite dürfen ein weiteres Rücklicht sowie weitere Reflektoren angebracht sein.
  • Das Anbringen von Fahrtrichtungsanzeigern zum Richtungswechsel ist bei Fahrradanhängern erlaubt. 


Lichtanlagen: das müssen Sie wissen!
Neben naben- oder dynamobetriebener Beleuchtung dürfen seit 2013 auch Batterie- oder per Akku betriebene Lichtanlagen an Fahrrädern verwendet werden. Aber Achtung! Am Rad angebrachte Leuchtmittel benötigen das amtliche Prüfzeichen, das an einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge zu erkennen ist. Produkten, denen das Prüfzeichen fehlt, dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) nicht angebracht werden. Das gilt auch für die beliebten Blinklichter, die zwar nett aussehen, aber nicht erlaubt sind. Zusatzleuchten dürfen aber am Körper getragen werden, sofern sie andere Verkehrsteilnehmer*innen nicht beeinträchtigen. Verboten sind dagegen Stirnlampen, weil sie durch die Kopfbewegung andere Verkehrsteilnehmende gefährlich blenden können.

Tipps für Kinderräder: An Rädern für Grundschulkinder ist eine fest installierte Beleuchtung sinnvoll, weil externe Stecklampen vergessen werden können oder die Kinder mit der Kontrolle des Akkustands überfordert sind. Daher sollten Eltern unterstützen und prüfen, ob das Licht noch funktioniert. Ludger Vortmann, Pressesprecher des ADFC NRW: „Kinderfahrräder und Jugendräder fallen halt mal um. Dabei löst sich schnell ein Draht. Mein Tipp: Wenn Sie nach der Rückkehr von der Schule kurz das Licht checken, erleben sie am nächsten Morgen in der Dunkelheit keine böse Überraschung. Das macht den Schulweg sicherer und ist verringert morgens den Stress für die ganze Familie.“  

Wartungsfreie und ausfallsichere Lichttechnik:
Allen Alltagsradlerinnen und Alltagsradlern rät der ADFC NRW zu nahezu wartungsfreier und ausfallsicherer Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum früheren Seitenläufer leise und leichtgängig und liefert auch bei Regen und Schnee zuverlässig Strom. LED-Leuchten sind auch langlebig und verkraften im Gegensatz zu Glühbirnen das Fahren über Schlaglöcher besser. Außerdem leuchten sie die Fahrbahn fast taghell aus, so dass Hindernisse frühzeitig im Blickfeld erscheinen. 

Frontscheinwerfer richtig einstellen: LED-Rücklichter gibt es inzwischen auch mit Standlicht und Bremslichtfunktion. Zusammen mit dem ausfallsicheren LED-Frontscheinwerfer sorgen sie dafür, dass Radfahrende besser wahrgenommen werden. Wichtig ist aber, dass solche Hochleistungsscheinwerfer richtig eingestellt werden, damit entgegenkommende Personen auf dem Rad, zu Fuß oder im Auto nicht geblendet werden. Der ADFC-NRW-Tipp: Die hellste Stelle des Scheinwerfers sollte etwa zehn Meter vor dem Rad auf den Boden treffen. Das kann man an einer Wand mit dem entsprechenden Abstand gut kontrollieren.  

Jetzt Inspektionstermin vereinbaren

Wer die Beleuchtung an seinem Fahrrad nicht selbst warten oder überprüfen kann oder möchte, sollte jetzt bei einem Fachgeschäft einen Inspektionstermin vereinbaren. Bedingt durch die oft wochenlangen Wartezeigen, können Verbraucher so noch pünktlich zur Zeitumstellung die Inspektion beauftragen und auch gleich die Bremsen, Kette und weitere Verschleißteile für den Winter fit machen lassen. 


Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 53.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Diese Pressemitteilung und Fotos zur honorarfreien Verwendung finden Sie auch unter https://nrw.adfc.de/presse

Kontakt
Ludger Vortmann
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Annette Quaedvlieg, stvtr. Landesvorsitzende ADFC NRW

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Ludger Vortmann, Landespressesprecher ADFC NRW

Ludger Vortmann, Landespressesprecher ADFC NRW

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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