Kritische Abbiegesituation zwischen LKW und Fahrrad

Kritische Abbiegesituation zwischen LKW und Fahrrad © ADFC / Juliane Mostertz

Nachrüstpflicht gefordert: 90 % der LKW weiter ohne Abbiegeassistenten

ADFC fordert Nachrüstpflicht /

90 Prozent der LKW weiter ohne lebensrettende Abbiegeassistenten

Ab 6. Juli können europaweit neue LKW-Typen nur noch mit elektronischen Abbiegeassistenten zum Schutz von Radfahrenden zugelassen werden. Für diese lebensrettende Fahrzeugtechnik hat sich der Fahrradclub ADFC seit 2011 vehement eingesetzt, da die Anzahl der durch rechtsabbiegende LKW getöteten Kinder und Erwachsenen bedenklich zunahm. Der ADFC kritisiert die schleppende Umsetzung der Ausrüstungspflicht und betont, dass weiterhin über 90 Prozent der Bestands-LKW ohne die Zusatzausstattung unterwegs sein werden. Der Fahrradclub fordert deshalb eine Pflicht zur Nachrüstung mit Abbiegeassistenten.      

ADFC-Bundesgeschäftsführerin Ann-Kathrin Schneider sagt: „Seit mehr als zehn Jahren kämpft der ADFC für die Ausstattung von Lkw mit lebensrettenden Abbiegeassistenten, um die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer zu reduzieren. Dass die Pflicht zu einer relativ simplen aber hocheffektiven Fahrzeugtechnik erst jetzt kommt, ist schon schmerzlich genug. Viel schlimmer ist, dass die neue Regelung nur für neue LKW-Typen gilt. Das bedeutet, dass noch jahrelang hunderttausende alter LKW ohne Abbiegeassistenten dort unterwegs sein werden, wo Kinder mit dem Rad zur Schule, Berufstätige zur Arbeit und Ältere zum Einkaufen fahren. Wir brauchen eine EU-weite Nachrüstpflicht für Bestandsfahrzeuge. Das gilt insbesondere für Kommunal- und Baufahrzeuge mit langer Lebensdauer, die viel im innerörtlichen Verkehr genutzt werden. Dafür muss Minister Wissing sich auf EU-Ebene einsetzen.“

Nur fünf Prozent der Lkw mit Bundesmitteln nachgerüstet

Nach Recherchen des ADFC konnten bisher weniger als fünf Prozent der rund 834.000 Lkw, Busse und Sattelzugmaschinen über 3,5 Tonnen über eine Bundesförderung zur freiwilligen Nachrüstung mit LKW-Abbiegeassistenten ausgestattet werden. Aktionen wie die des Hamburger Senats, der alle kommunalen Fahrzeuge freiwillig nachrüsten ließ, seien die Ausnahme. Schneider: „Das System der Freiwilligkeit funktioniert im Bereich der Verkehrssicherheit nicht. Wir brauchen eine verpflichtende Nachrüstung mit lebensrettenden LKW-Abbiegeassistenten.“   

Frauen, Kinder, Senior:innen besonders häufig unter den Opfern

Zwischen 2013 und 2020 ist die Zahl der durch rechtsabbiegende LKW getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer von 28 auf 40 gestiegen. Als Opfer überdurchschnittlich häufig betroffen sind Frauen, Kinder und Senior:innen auf dem Rad. Der ADFC appelliert seit 2011 an das Bundesverkehrsministerium, den LKW-Verkehr durch verpflichtende Abbiegeassistenten sicherer zu machen. Die „Aktion Abbiegeassistent“ des Bundesverkehrsministeriums im Jahr 2019 und die StVO-Novelle von 2020, die für LKW Schrittgeschwindigkeit beim Abbiegen vorschreibt, haben zuletzt zu einer Verbesserung dieser Unfallzahlen geführt. Die Zahl der durch abbiegende LKW getöteten Radfahrenden konnte so im Jahr 2021 auf 20 halbiert werden. Die Bundesregierung strebt laut Koalitionsvertrag aber Null Verkehrstote an („Vision Zero“), deshalb müssen alle Lkw mit Abbiegeassistenten ausgestattet sein, nicht nur Neufahrzeuge, so der ADFC. Außerdem müsse ein schneller Umbau von Straßen und gefährlichen Kreuzungen auch die Anzahl der Kollisionen zwischen Fahrrad und Auto reduzieren, denn häufigster Unfallgegner von Radfahrenden ist nach wie vor das Auto. 

Hinweis an Redaktionen: Themenfotos zur Pressemitteilung finden Sie im blauen Medienkasten.

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Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit über 200.000 Mitgliedern die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik und Tourismus. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs.

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LKW-Abbiegeassistent mit Signal

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Geisterrad erinnert an Unfallopfer

In vielen Städten erinnern weiße Geisterräder an getötete Radfahrer

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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