Portrait von Rebecca Peters, der neuen Bundesvorsitzenden des ADFC.

Rebecca Peters ist neue Bundesvorsitzende des ADFC. © ADFC / Deckbar

Rebecca Peters aus NRW ist neue Bundesvorsitzende des ADFC.

Nr. 31 / 2021, Düsseldorf, 14.11.2021

Rebecca Peters aus NRW ist neue Bundesvorsitzende des weltgrößten Fahrrad-Clubs ADFC.

Der Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) wird künftig von Rebecca Peters aus NRW geführt. Die 25-Jährige wurde heute auf der Bundeshauptversammlung des ADFC in Berlin gewählt. Peters stellte dabei konkrete Forderungen an die kommende Bundesregierung. Dabei verlangt sie dringend ein kraftvolles Bekenntnis zum Fahrrad im Koalitionsvertrag. Kernpunkte sind Tempo 30 als Standard innerorts, eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsgesetzes und eine dauerhafte Finanzierung für den Ausbau der Radinfrastruktur von 10 Euro pro Kopf und Jahr.

Starke NRW-Beteiligung im neuen ADFC-Bundesvorstand

Der weltgrößte Fahrradverband wählte außerdem einen neuen, multiprofessionellen Bundesvorstand mit starker NRW-Beteiligung. Dazu gehören zum Beispiel der IT-Unternehmer Christoph Schmidt (45) aus Köln und die Ärztin und Unternehmerin Hanna Grau (31) aus Weilerswist. Prominentestes Bundesvorstandsmitglied ist der ehemalige Verkehrssenator der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Joachim Lohse.

Digitale Bundeshauptversammlung des weltgrößten Fahrradclubs

Die ADFC-Bundeshauptversammlung mit rund 140 Delegierten aus 16 ADFC-Landesverbänden fand am 13. und 14. November 2021 pandemiebedingt weitgehend digital statt. Der ADFC ist der größte Interessensverband der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit – mit über 200.000 Mitgliedern, mehr als 500 regionalen Gliederungen und rund 11.000 ehrenamtlich Engagierten. Der Fahrradclub setzt sich auf allen politischen Ebenen für die Verkehrswende und sicheren, komfortablen Radverkehr ein. Der ehrenamtliche ADFC-Bundesvorstand wird alle zwei Jahre gewählt. Für das operative Geschäft betreibt der ADFC eine Bundesgeschäftsstelle mit einem 40-köpfigen hauptamtlichen Team an den ADFC-Standorten Berlin und Bremen.   

Hinweise an Redaktionen: Die Pressemitteilung unseres Bundesverbandes sowie ein Foto des neu gewählten ADFC-Bundesvorstands finden Sie im Pressebereich des Bundesverbands. Eine Kurzvorstellung des gesamten Vorstands gibt es in Kürze auf www.adfc.de/bundesvorstand. Die „ADFC-Leitplanken für die Koalitionsverhandlungen“ mit drei Kernforderungen an die neue Bundesregierung gibt es in unserem Dossier zur Wahl. Interviews mit Rebecca Peters für den ADFC-Bundesvorstand vermittelt die Pressestelle gern auf Anfrage.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr als 53.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In rund 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.

Kontakt
Ludger Vortmann
Pressesprecher
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Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club NRW e.V. (ADFC NRW)
Landesverband NRW
Karlstr. 88, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211-6870813
Mobil 0151-67534402

Mail: presse@adfc-nrw.de
Internet: www.adfc-nrw.de

Downloads

Der neue Bundesvorstand des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).

Aus NRW: Hanna Grau (r.), Rebecca Peters (3.v.r.) und Christoph Schmidt (4.v.r. )

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ADFC | Bundeshauptversammlung am 13. - 14. November 2021

Rebecca Peters, Bundesvorsitzende des ADFC.

Copyright: ADFC / Deckbar

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https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/rebecca-peters-aus-nrw-ist-neue-bundesvorsitzende-des-weltgroessten-fahrrad-clubs

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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