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Unfallzahlen 2019: Massiver Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur notwending

Nr. 03/2020, Düsseldorf, 25.02.2020

Die nordrhein-westfälische Polizei hat am Dienstag die NRW-Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2019 bekannt gegeben. Die Zahl der getöteten Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer (inklusive Pedelec) liegt bei 73 Personen. 2018 waren 75 Radfahrende im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Bezogen auf Radfahrende gibt es keine große Euphorie beim Blick auf die Unfallstatistik. Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer ist noch viel zu weit von der Vision Zero, dem Ziel von Null Radverkehrstoten im Straßenverkehr, entfernt.

„Bezogen auf Radfahrende gibt es keine große Euphorie beim Blick auf die Unfallstatistik. Die Zahl der getöteten Radfahrerinnen und Radfahrer ist noch viel zu weit von der Vision Zero, dem Ziel von Null Radverkehrstoten im Straßenverkehr, entfernt“, heißt es vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club in NRW. Der ADFC NRW verstärkt deshalb seine Forderungen nach mehr Investitionen in eine sichere Verkehrsinfrastruktur für Radfahrende. Erforderlich sind geschützte Radwege, sichere Kreuzungen und der verpflichtende Einbau von LKW-Abbiegeassistenten. Außerdem sind stärkere Kontrollen nötig, wenn Autofahrer Radwege zuparken oder in einem zu geringen Abstand Radfahrende überholen und somit gefährden.

Massiver Ausbau der Fahrradinfrastruktur notwendig
Um der Vision Zero, dem Ziel von Null Verkehrstoten im Straßenverkehr näher zu kommen, fordert der Fahrrad-Club NRW einen massiven Ausbau der Fahrradinfrastruktur. Das Angebot für Radfahrende in NRW besteht aus einem gefährlichen Flickenteppich veralteter, viel zu schmaler Radwege, die oftmals nachträglich auf der bestehenden Fahrbahn markiert wurden. Diese fehlende Priorisierung des Radverkehrs spiegelt sich auf tragische Weise in den Unfallzahlen wider.

Protected Bike Lanes – geschützte Radfahrstreifen – geben Sicherheit
Das Sicherheitsgefühl auf dem Fahrrad entscheidet darüber, ob Menschen Rad fahren oder nicht. Zuletzt hatte NRW beim großen ADFC Fahrradklima-Test mit der schlechten „Schulnote 4“ in Sachen Sicherheit und Komfort für Radfahrende abgeschnitten. Um die Sicherheit der Radfahrenden zu erhöhen, sind breite und geschützte Radwege notwendig -sogenannte „Protected Bike Lanes“ - die Radfahrende mit physischen Barrieren vor dem Autoverkehr schützen. 

Kreuzungen stellen Unfallschwerpunkte dar
Um Kreuzungen zu entschärfen, müssen Radfahrende im Sichtbereich des Kfz- und des Lastkraftwagenverkehrs geführt werden. Getrennte Ampelphasen für Abbieger und Geradeausfahrer und mehr Tempo 30-Zonen sind wichtige Maßnahmen, um die Sicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu erhöhen. Auch muss der Mindestabstand von 1,50 Meter innerstädtisch beim Überholen von Radfahrenden kontrolliert und mit Bußgeld geahndet werden. Der Bundesrat hatte kürzlich den Weg für die gesetzliche Verankerung des Mindestüberholabstands in der StVO geebnet.

Lkw-Abbiegeassistenten zur Pflicht machen
Eins der Hauptprobleme im Fahrradalltag ist eine unzureichende Radinfrastruktur in Kombination mit rechts abbiegenden Autos oder Lastkraftwagen. Nicht selten enden diese Unfälle tödlich oder mit lebenslangen Verletzungen. Um Unfälle dieser Art zu verhindern fordert der ADFC NRW einen verpflichtenden Einsatz von Abbiegeassistenten und ein deutliches Umdenken in der Verkehrsplanung.

Über den ADFC NRW
Der ADFC NRW e.V. ist mit mehr 45.000 Mitgliedern der größte Landesverband des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs. In knapp 40 Kreisverbänden und 100 Ortsgruppen sind wir vor Ort aktiv. Wir setzen uns für eine umweltfreundliche Verkehrspolitik ein, fahren gemeinsam Touren und beraten in allen Fragen rund um das Fahrrad. Als Landesverband werben wir in Politik, Ministerien und Verbänden für eine Verkehrspolitik, die die Potentiale des Fahrrads ausschöpft. Dabei steht die Entwicklung einer umfassenden Radverkehrsinfrastruktur im Mittelpunkt: ein einheitliches Radverkehrssystem für Alltags-, Freizeit- und Urlaubsradfahrer*innen mit hohen Qualitätsstandards und guten Serviceeinrichtungen.


https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/unfallzahlen-2019-massiver-ausbau-der-fahrrad-infrastruktur-notwending

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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