Volksinitiative feierte mit „Mobilen Weihnachtsmärkten“

Düsseldorf, 13.12.2018

Genau 6 Monate nach dem Start der Volksinitiative – fanden in verschiedenen Städten Weihnachtsaktionen statt

Innerhalb der vergangenen sechs Monate ist es dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) und der Kölner Organisation RADKOMM gelungen, im ganzen Bundesland zahlreiche Unterstützer und Partner für "Aufbruch Fahrrad" zu mobilisieren. Mehr als 150 Vereine und Initiativen aus den Bereichen Umwelt, Verkehr und Nachhaltigkeit haben sich in einem schlagkräftigen „Aktionsbündnis“ zusammengeschlossen und unterstützen das Ziel, den landesweiten Radverkehrsanteil bis 2025 auf 25% anzuheben.

„Mobile Weihnachtsmärkte“ zur Halbzeit der Volksinitiative Aufbruch Fahrrad
Zur Halbzeit am 16. Dezember hatte sich „Aufbruch Fahrrad“ eine besondere Idee einfallen lassen, um weitere Unterschriften für die Volksinitiative zu sammeln. Mit geschmückten Weihnachtsbäumen auf ihren Lastenrädern und als Weihnachtsmänner und -frauen verkleidet, waren die Fahrradaktivistinnen und Fahrradaktivisten in Aachen, Bad Honnef, Dortmund, Düsseldorf, Gütersloh, Herford, Köln, Mönchengladbach und Münster unterwegs. 

Durchweg positive Resonanz
Nicht nur die Zahl der bisher gesammelten Unterschriften ist enorm, auch die Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer, die hinter der Volksinitiative stehen, ist sehr groß. „Die breite Allianz an Unterstützung für das Thema Fahrrad ist in der Geschichte unseres Bundeslandes einmalig. Dieses Echo zeigt, dass eine solche Volksinitiative längst überfällig war“, sagt Dr. Ute Symanski, Vorsitzende des RADKOMM e.V. und eine der Initiatorinnen der Volksinitiative, die am 16. Juni 2018 gemeinsam mit dem ADFC NRW ins Leben gerufen wurde.

Klimawandel: "Aufbruch Fahrrad" trifft Nerv der Zeit
„In Zeiten des Klimawandels treffen wir mit "Aufbruch Fahrrad" den Nerv der Zeit. Auch wenn die Zahl der gesammelten Unterschriften bis zum großen Finale am ersten Juni-Wochenende geheim bleiben wird, können wir zur Halbzeit eine sehr gute und zufriedene Bilanz ziehen. Die Resonanz ist riesig.“ Das sagt Thomas Semmelmann, Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs NRW und Mit-Initiator von "Aufbruch Fahrrad". Die Bekanntgabe der Unterschriftenzahlen ist zum großen „Aufbruch Fahrrad“-Finale am ersten Juniwochenende 2019 geplant.

Verkehrswende: Mehr Platz für Radfahrende in unseren Innenstädten
„Nur das Fahrrad kann unsere Städte retten. Wir brauchen eine Verkehrsplanung, die den Rad- und Fußverkehr zu den wichtigsten Verkehrsträgern der Stadt macht. Wir müssen sofort damit beginnen, den Straßenraum neu aufzuteilen und den Menschen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind, den Großteil der Fläche zu geben“, fordert die RADKOMM-Vorsitzende Dr. Ute Symanski. Die Vertreterinnen und Vertreter der Parteien blicken mit großem Interesse auf die Fahrrad-Volksinitiative. Das Ergebnis wird Signalwirkung haben und zeigt jetzt schon, wie viele Bürgerinnen und Bürger sich eine neue Ausrichtung in der Verkehrspolitik wünschen.

Über die Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“
Mindestens 66.000 Unterschriften innerhalb eines Jahres sind erforderlich, damit sich der Landtag NRW mit der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ und den Forderungen nach mehr Radwegen und Sicherheit im Straßenverkehr, mehr Fahrrad-Expertise in Ministerien und Behörden, finanzieller Förderung von Lastenrädern und kostenloser Mitnahme von Rädern im Nahverkehr beschäftigt. Die Projektsteuerung für die Volksinitiative liegen bei der Organisation RADKOMM e.V. aus Köln und dem beim Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) NRW. Auch der BUND NRW, NABU NRW, der VCD NRW, Robin Wood, Greenpeace oder das Institut für Kirche und Gesellschaft sind neben vielen anderen Mitglied im Aktionsbündnis, ebenso viele Orts- und Kreisverbände von ADFC und VCD oder lokale Initiativen. Eine komplette Übersicht ist unter www.aufbruch-fahrrad.de zu finden. Das Instrument der Volksinitiative versteht sich als „Verkehrswende von unten“ und hat seinen Ursprung in Berlin. Dort wurde am 28. Juni 2018 nach erfolgreichem Volksentscheid das erste deutsche Fahrradgesetz in Form eines „Mobilitätsgesetzes“ beschlossen.


https://bochum.adfc.de/pressemitteilung/volksinitiative-feierte-mit-mobilen-weihnachtsmaerkten

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt