Erstattung - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

Bild der ADFC-Erstattungsrichtlinie

ADFC-Erstattungsrichtlinie © ADFC

Erstattung

Ehrenamtliche des ADFC e. V. können ihre Kosten erstatten lassen, hier gibt es Infos und Unterlagen.

Übernahme von Kosten für Ehrenamtliche

Ehrenamtliche Mitglieder können ihre Kosten im Zusammenhang mit dem Engagememt für den ADFC erstatten lassen.

Hier beschreiben wir die Möglichkeit für das Engagement auf Bundesebene des ADFC.

Erstattungsrichtlinie

Die Richtlinie legt fest, wer unter welchen Bedingungen Erstattungen für individuelle Kosten beantragen kann. Sie kann in der Medien-Box heruntergeladen werden.

Antrag auf Kostenerstattung

Abrechnungen müssen schriftlich unter Beifügung der Originalbelege vorgenommen werden. Alternativ kann die Abrechnung digital per E-Mail an rechnungen [at] adfc.de erfolgen, es sind Scans aller Belege beizufügen. Abrechnungen sollten umgehend nach Entstehen des Erstattungsanspruchs vorgenommen werden, spätestens jedoch nach vier Monaten.

Babysitter-Kosten

Wer als Ehrenamtliche*r des ADFC e. V. Aufwendungen für die Kinderbetreuung hatte, kann diese zum Teil erstattet bekommen. Bei einer Abendveranstaltung werden bis zu 25 € und bei einer Veranstaltungen am Wochenende werden bis zu 50 € pro Tag erstattet. Folgende Voraussetzungen gelten:

  • Die Teilnahme an einer verbandlichen Veranstaltung des ADFC auf Bundesebene wäre sonst nicht möglich.
  • Die Notwendigkeit der Kinderbetreuung ist mit Bundesgeschäftsstelle abgesprochen (Abteilung Verband).
  • Die Person ist erstattungsberechtigt, also zum Beispiel im Bundesvorstand, BHV- und BLR-Vorsitzende und deren Stellvertretungen, BHV-Delegierte zum BLR, Leitungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen, Beiräten und weiteren Gremien auf Bundesebene oder auch Dritte, sofern diese eindeutig beauftragt wurden durch ADFC e. V. (z. B. Mitglieder von AG).

Die BHV-Delegierten werden von ihren Landesverbänden delegiert, daher müssen diese auch die Kosten für die Teilnahme tragen. Sollte ein Landesverband sich weigern, Teilkosten für notwendige Kinderbetreuung zu übernehmen, übernimmt der ADFC e. V. diese in der oben angegebenen Höhe.

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