Umgang mit Pollern und Umlaufsperren
Umlaufsperren und Poller auf Radwegen werden oft installiert, um motorisierte Fahrzeuge von radtouristischen Wegen fernzuhalten. Der ADFC fordert auf diese Hindernisse zu verzichten, da sie eine potenzielle Gefahr für Radfahrende sind.
Poller oder Sperrpfosten sind im Boden befestigte Pfosten; Umlaufsperren, Umlaufschranken oder „Drängelgitter“ sind eine Anordnung von Gittern, die auf einem Weg als Barriere wirken.
Der ADFC sieht zwei grundlegende Anwendungsbereiche von Pollern und Umlaufsperren: zum Ausschluss von Kraftfahrzeugen und zum Schutz von Verkehrsteilnehmer:innen vor Gefahrensituationen. Durch die Pfosten oder Sperrgitter sollen Radfahrende ihre Geschwindigkeit verringern und ihre Aufmerksamkeit soll steigen.
Pfosten und Umlaufgitter sind potenzielle Gefahren
Der ADFC fordert auf Pfosten und Gitter zu verzichten, da diese die Fahrbahn verengen, die Durchfahrt erschweren und die Fahrdynamik stören. Zudem sind können insbesondere Pfosten leicht übersehen werden und stellen damit eine potenzielle Gefahr dar.
Speziell für Radfahrende in Gruppen oder bei der Begegnung von Radfahrenden und Fußgänger:innen entsteht so ein Unfallrisiko. Umlaufsperren, die im Bereich von Straßenkreuzungen installiert wurden, lenken die Aufmerksamkeit der Radfahrenden vom Autoverkehr ab.
Umlaufschranken an Bahnübergängen beeinträchtigen das zügige Räumen des Gefahrenpunktes. Dies gilt vor allem für Gruppen von Radfahrenden oder von Radfahrenden mit (Kinder)Anhängern. Durch die entstandene Verengung ist eine barrierefreie Nutzung des Weges nicht gewährleistet, so werden z. B. Handbikefahrer:innen oder Radfahrende mit Gepäck- oder Kinderanhängern behindert oder sogar ausgeschlossen.
ADFC-Empfehlungen zum Download
Die ADFC-Empfehlung lässt sich als PDF in der blauen Medienbox herunterladen. Sie enthält neben kurzen Begriffsklärungen auch relevante Passagen bekannter Regelwerke und Rechtsurteile. Der ADFC erklärt seine Position und spricht Empfehlungen aus, die er mit Skizzen veranschaulicht.