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Ablauf in der Bundesgeschäftsstelle
Einblick in die Abläufe der Zentralen Mitgliederverwaltung inklusive Inhalte der meisten Schreiben die von dort versendet werden.
Die neuen Mitgliedsausweise inkl. Rechnung für den nächsten Jahresbeitrag (Jahresschreiben_Mitglieder_ADFC) werden immer im Monat vor der Beitragsfälligkeit versendet. Der Versand erfolgt spätestens bis zum 10. des Monats, meist früher.
Die Begrüßungsschreiben (Begrüßungsschreiben_ADFC) der Bundesgeschäftsstelle für Neumitglieder enthalten den Mitgliedsausweis bzw. die Mitgliedsausweise sowie weitere Informationen, z.B. Infos zur Fahrraddiebstahl-Versicherung, ADFC-Aufkleber, die aktuelle Ausgabe der Radwelt, Deutschland per Rad entdecken etc. Das Begrüßungsschreiben wird innerhalb von einer Woche nach Eingang der Beitrittserklärung in der Bundesgeschäftsstelle verschickt.
Einstiegsmitglieder weisen wir bereits in ihrem Begrüßungsschreiben darauf hin, (Begrüßungsschreiben_Einstieg_ADFC), dass sich die Mitgliedschaft nach Ablauf des ersten Jahres automatisch zum regulären Mitgliedsbeitrag (66 € Einzel und 78 € Familie/Haushalt) verlängert. Zwei Monate vor der nächsten Beitragsfälligkeit weisen wir erneut mit einem gesonderten Schreiben darauf hin (Ablauf_Einstieg_ADFC). Mitglieder unter 27 Jahren erhalten eine Variante des Schreibens, dass auf den U27-Tarif umgestellt wird (33 € für Einzel oder Familie). Erfolgt keine Kündigung, wird im Monat vor der Beitragsfälligkeit das Jahresschreiben mit den neuen Ausweisen und der Rechnung verschickt (siehe oben).
Mahnungen (Mahnung2_ADFC) erstellt die Bundesgeschäftsstelle jeweils am Monatsanfang. Die erste Zahlungserinnerung (Mahnstufe 1) erfolgt zwei Monate nach Beitragsfälligkeit. Die zweite Zahlungserinnerung (Mahnstufe 2) erfolgt einen Monat später, also drei Monate nach Beitragsfälligkeit. Gleichzeitig werden alle Mitgliederleistungen eingestellt, d.h. das Mitglied bekommt z.B. keine Radwelt mehr, kann die Pannenhilfe nicht mehr in Anspruch nehmen und kann sich nicht mehr in den geschützten Mitgliederbereich einloggen. Bei Einstiegsmitgliedern werden bereits mit dem Erhalt der ersten Zahlungserinnerung die Mitgliederleistungen eingestellt. Eine zweite Zahlungserinnerung erhalten Einstiegsmitglieder nicht.
Zwei Monate vor individueller Beitragsfälligkeit wird den Mitgliedern, die als „vorübergehend ermäßigt" geführt werden, mitgeteilt, dass ihr Beitrag zur nächsten Fälligkeit wieder auf die reguläre Höhe gesetzt wird. Sie haben dann bis einen Monat vor Beitragsfälligkeit die Möglichkeit mitzuteilen, dass sie eine Verlängerung der Ermäßigung (Ermäßigung_ADFC) um ein weiteres Jahr wünschen. Nachweise wie Rentenbescheide oder Studentenausweise müssen nicht eingereicht werden, da es keine Personengruppen gibt, die nur aufgrund eines bestimmten Status eine Ermäßigung bekommen. Es reicht die Selbsteinschätzung des Mitglieds und eine Erklärung, etwa so: „Aufgrund meiner privaten Situation bitte ich darum, weiterhin einen ermäßigten Beitrag in Anspruch nehmen zu können."
Wenn Mitglieder ihre Mitgliedschaft kündigen, erhalten sie innerhalb von rund einer Woche eine Kündigungsbestätigung (Kündigungsbestätigung_ADFC).
Bei der Umstellung einer Einzel- auf eine Familienmitgliedschaft mitten im laufenden Beitragsjahr wird in der Regel keine Nachberechnung der Beitragsdifferenz vorgenommen. anders herum wird bei der Umstellung einer Familien- auf eine Einzelmitgliedschaft im laufenden Beitragsjahr die Beitragsdifferenz nicht erstattet.








