Einstiegsmitgliedschaft - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

Einstiegsmitgliedschaft

Die Einstiegsmitgliedschaft erleichtert es Menschen aus neuen Zielgruppen, den ADFC zu kleinem Beitrag im ersten Mitgliedjahr kennenzulernen. Hier gibt es alle Infos rund um das Thema.

Wie hoch ist der Beitrag für Einstiegsmitglieder?

Der Beitrag beträgt ab 01.02.2022 im ersten Jahr 19 EUR – egal ob für Einzelmitglieder oder für Familien-/Haushaltsmitgliedschaften. Nach Ablauf des ersten Jahres wird automatisch auf den regulären Beitrag bzw. je nach Alter auf U27 umgestellt.

Seit wann gibt es die Einstiegsmitgliedschaft?

Auf der Bundeshauptversammlung 2015 wurde die dauerhafte Fortführung der Einstiegsmitgliedschaft beschlossen, nachdem die Testphase seit Einführung Anfang 2013 erfolgreich verlief.

Darf ich als ADFC-Aktiver jetzt selbst Einstiegsmitglieder werben?

Nein, nicht einfach so. Ausschließlich im Rahmen von vorher mit dem zuständigen LV abgesprochenen Veranstaltungen bzw. Aktionen (Bedingungen und Ablauf siehe unten).

Warum werben wir überhaupt noch reguläre Mitglieder, wo es jetzt die Einstiegsmitgliedschaft gibt?

Die Werbung regulärer Mitglieder muss unbedingt wie bisher weitergehen, um unsere finanzielle Basis zu erhalten und unsere Arbeit wie bisher weiterführen zu können. Wir werben zusätzliche Einstiegsmitglieder in zusätzlichen, neuen Aktionen.

Kann ein Einstiegsmitglied nach einem Jahr austreten und gleich erneut Einstiegsmitglied werden?

Nein. Die Einstiegsmitgliedschaft kann nur einmal pro Person vergeben werden.

Kann ein reguläres Mitglied austreten und zum Einstiegsbeitrag wieder eintreten?

Nein. Die Einstiegsmitgliedschaft können nur Menschen bekommen, die in den vorangegangenen 12 Monaten kein ADFC-Mitglied waren.

Ist eine Einstiegsmitgliedschaft zeitlich befristet?

Nein. Sie ist unbefristet und wird nach Ablauf des ersten Jahres automatisch auf den regulären Mitgliedsbeitrag bzw. je nach Alter auf den U27-Tarif umgestellt. Die Mitglieder werden darauf dreimal hingewiesen: auf der Beitrittserklärung, im Begrüßungsschreiben und in einem Extra-Schreiben einen Monat vor Zusendung der nächsten Beitragsrechnung (also zwei Monate vor der nächsten Beitragsfälligkeit).

Kann ich eine Einstiegsmitgliedschaft verschenken?

Als Person nicht, als ADFC-Gliederung ja, siehe nächste Frage.

Kann die Einstiegsmitgliedschaft auch kostenlos abgegeben werden?

Das ist möglich, wenn Gliederungen bereit sind, die 19 EUR Beitrag für das Mitglied zu übernehmen. Gliederungen können so Einstiegsmitgliedschaften gezielt verschenken. Bedingungen und Ablauf sind wie unten beschrieben.

Ist Einstiegsmitgliedschaft dasselbe wie Schnuppermitgliedschaft?

Ja. Unter dem Namen „Einstiegsmitgliedschaft“ hat die Bundeshauptversammlung 2012 diese neue Beitragsgruppe beschlossen. Die Bezeichnung „Schnuppermitgliedschaft“ wird aber nicht mehr verwendet.

Was antworte ich (Neu-)Mitgliedern die fragen, warum sie nicht den vergünstigten Einstiegsbeitrag bekommen?

„Klasse dass du dabei bist, toll dass du dich dazu entschieden hast. Der ADFC ist den regulären Beitrag sicher wert.“
Menschen treten in den ADFC ein, um unsere Arbeit und unsere Anliegen zu unterstützen und um unseren Service zu bekommen. Wer zu den normalen Konditionen Mitglied geworden ist, hat sich entschieden, Unterstützung und Service zum regulären Preis zu bekommen. Die Einstiegsmitgliedschaft ist für Menschen gedacht, die sich zu regulären Konditionen dafür nicht entscheiden würden und erst mal „schnuppern“ wollen. Daher kann die Einstiegsmitgliedschaft nur im Rahmen einiger zeitlich begrenzter Veranstaltungen bzw. klar abgegrenzter Aktionen erworben werden, die unsere bisherige Mitgliederwerbung ergänzen (Bedingungen und Ablauf siehe unten).

Bei welchen Aktionen und Veranstaltungen darf ich Einstiegsmitglieder werben?

Die Aktionen sollen innovativen Charakter haben und sich an Zielgruppen richten, die wir bisher nicht erreicht haben. Die Veranstaltungen müssen zeitlich begrenzt sein bzw. die Aktionen müssen klar abgegrenzt sein. Sie müssen vorher mit eigenen LV abgesprochen sein.
Beispiele: Stand auf einer Messe, auf der der ADFC bisher nicht vertreten war. Aktionsstand einmal die Woche vor dem Bahnhof, wenn man dort noch nie einen Stand hatte.
Man kann auch zur Bedingung für eine Einstiegsmitgliedschaft machen, dass das Neumitglied seine Beitrittserklärung sofort vor Ort ausfüllt und abgibt.

Darf ich Einstiegsmitglieder aufnehmen, die nicht im Gebiet meiner Gliederung wohnen?

Unbedingt. Bei einer Werbeaktion sollte man niemandem die Einstiegsmitgliedschaft verweigern, nur weil er nicht im Einzugsbereich der Gliederung wohnt. Dies wird voraussichtlich in beide Richtungen über Kreis- und Landesgrenzen hinweg erfolgen. Wenn Einstiegsmitglieder dies ausdrücklich wünschen, kann man sie dem eigenen KV als Wunsch-KV zuordnen.

Kann ich Minderjährige als Einstiegsmitglieder aufnehmen?

Einzelmitglieder unter 22 Jahren sollten gleich als Jugendmitglied aufgenommen werden. Der Beitrag liegt dann etwas günstiger bei 16 EUR.

Kann es vorkommen, dass ich meine geplante Werbeaktion für Einstiegsmitglieder nicht durchführen darf?

Ja. Wenn der LV sein OK verweigert oder die Einstiegsmitgliedschaft von Bundesebene/LV grundsätzlich gestoppt wird, weil die parallel notwendige Werbung von regulären Mitgliedern nicht ausreichend fortgeführt wird.

Wer bearbeitet die Beitrittserklärungen der Einstiegsmitglieder?

Die Daten der Neumitglieder können von Gliederungen selbst in die Adressen-WebApp eingegeben werden. Sie müssen die Beitragsschlüssel 23/24 wählen („Selbstzahler“). Wenn die Gliederung den Beitrag für die Einstiegsmitglieder übernimmt, müssen die Beitragsschlüssel 25/26 gewählt werden („Fremdzahler“). Der Aktionscode muss zwingend dazu eingegeben werden.
Die Beitrittserklärungen können aber auch – möglichst ohne große zeitliche Verzögerung – zur Bearbeitung an die Bundesgeschäftsstelle geschickt werden.

Können Einstiegsmitglieder sich auch selbst über das Internet anmelden?

Unter bestimmten Umständen können Interessierte selbst über ein spezielles Internetformular als Einstiegsmitglied beitreten. Die Angabe eines Aktionscodes ist dabei zwingend. Wir stellen dafür gerne einen entsprechenden Link zum Internetformular mit integriertem Aktionscode zur Verfügung.
Der Internetbeitritt ist nicht möglich für Einstiegsmitglieder, deren erster Beitrag von einer Gliederung übernommen wird.

Wie sind die Bedingungen und der Ablauf für die Planung von Werbemaßnahmen zur Einstiegsmitgliedschaft?

  • Wenn ein KV eine kleinere Aktion/Veranstaltung plant, muss er sich nur das OK seines LV einholen. An welcher Stelle im LV dieses OK eingeholt werden muss regelt jeder LV selbst. In der Regel wird dies die Landesgeschäftsstelle sein. Der LV hat für solche Aktionen Vorlagen für Beitrittserklärungen, ggf. auch fertig produzierte Flyer mit eingedrucktem Aktionscode. Diese Vorlage darf nicht verändert werden.
  • Auf der Beitrittserklärung steht ein Aktionscode, der ggf. nur für diese eine Aktion bzw. Veranstaltung gilt. Die Beitrittserklärungen können also nicht in jedem Fall bei Folgeaktionen verwendet werden. Dies muss immer mit dem LV abgesprochen werden.
  • Die Texte von eigenen Flyern und sonstigen Unterlagen für diese Werbemaßnahmen müssen mit dem LV abgestimmt werden, ggf. fragt der LV beim BV nach.
  • Aktionen der KV, bei denen kostenlose Einstiegsmitgliedschaften vergeben werden, müssen immer mindestens vier Arbeitstage vorher der Bundesgeschäftsstelle (mitglieder@adfc.de) gemeldet werden, auch mit der Info, wann die Aktion endet.
  • Wenn Gliederungen kostenlose Einstiegsmitgliedschaften vergeben, werden die 19 EUR je Einstiegsmitglied im Monat nach der Aufnahme des Neumitglieds vom Konto der Gliederung abgebucht. Dies geschieht in einer Summe, nicht in Einzelbuchungen. Über die monatliche Beitragsverrechnung mit den LV fließen 6,80 EUR je Einstiegsmitglied zurück an den LV. Was davon wiederum an den KV weiter geleitet wird hängt von der Regelung im jeweiligen LV ab.
  • Die Gliederung muss der Bundesgeschäftsstelle vorher ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Was passiert, wenn ein Einstiegsmitglied seinen Beitrag nicht bezahlt?

Das Mitglied bekommt zwei Monate nach der Beitragsfälligkeit eine Mahnung. Zeitgleich wird die Adresse deaktiviert, d. h. das Mitglied erhält keine Leistungen mehr, es wird keine Radwelt mehr zugeschickt etc. Anders als bei regulären Mitgliedern wird keine zweite Mahnung mehr geschickt. Wenn bis zum Ende des Beitragsjahres der Beitrag nicht gezahlt wird, wird das Einstiegsmitglied aus dem ADFC ausgeschlossen, wie alle anderen Nichtzahler auch.

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