Hintergründe zur Verteilung der Beiträge und Spenden mit Beiträgen - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

ADFC

Hintergründe zur Verteilung der Beiträge und Spenden mit Beiträgen

Wichtige Hintergrundinformationen zur Beitragsverteilung.

Antworten auf Fragen, die uns so oder so ähnlich immer einmal wieder gestellt werden:

  • Wer legt eigentlich fest, wie die Mitgliedsbeiträge zwischen Bundesebene, LV und KV aufgeteilt werden?
  • Stimmen die Beitragsanteile überhaupt, die der KV XY im Mai 2021 bekommen hat? Ich habe ganz andere Beträge errechnet.
  • Was genau wird wie verrechnet?

Die Bundeshauptversammlung (BHV) legt die Beitragsaufteilung zwischen Bundesebene und LV fest

Zuletzt am 14.11.2021 hat die BHV, das höchste Gremium des ADFC, im Zuge des Beschlusses einer Beitragserhöhung auch die Anteile für die Bundesebene und die LV neu festgesetzt. Außerdem gibt es den Struktur- und Entwicklungsfonds, in den von den Beiträgen je 0,50 EUR fließen.

Schließlich erhält jeder LV einen einheitlichen Sockelbetrag in Höhe von 25.000 EUR jährlich.

Die LV legen selbst die Verteilung zwischen dem LV und den KV fest

Die Landesversammlungen der LV beschließen, welche Beitragsanteile der jeweilige LV an seine KV weiter leitet. Das ist von LV zu LV unterschiedlich und muss bei Interesse in der jeweiligen Landesgeschäftsstelle erfragt werden.

Die Mitgliedsbeiträge werden zwischen Bundesebene, LV und KV folgendermaßen verrechnet:

Es werden nur tatsächlich eingegangene Beiträge verrechnet, nicht die Beitragsforderungen.

Zu einem Stichtag, z.B. 01.04.2026, werden folgende Beitragseingänge und -ausgänge verrechnet:

  • Alle Beitrags-Überweisungen, die im Vormonat, also in diesem Beispiel vom 01.03. bis 31.03.2026 auf unseren Konten eingegangen sind.
  • Alle Rücküberweisungen an Mitglieder aus dem Vormonat. Gründe: versehentliche Doppel- oder Überzahlungen, (Teil-) Erstattung bei Verstorbenen, nachträgliche Ermäßigung usw.
  • Alle Rücklastschriften aus dem Vormonat. Gründe: Konto des Mitglieds nicht gedeckt, Widerspruch, Konto existiert nicht mehr usw.
  • Alle Lastschrifteinzüge vom 01.04.2026. In der Regel sind die von Mitgliedern mit Fälligkeit 01.04., aber nicht ausschließlich, siehe unten.
  • Das Programm errechnet dann zu jedem einzelnen Geldeingang wer wieviel davon bekommt unter Berücksichtigung:
  • des zum Stichtag beim Mitglied eingetragenen Beitragsschlüssels und der daraus resultierenden Anteile für BV und LV
  • der Beitragsaufteilung zwischen LV und KV, falls die auf Wunsch eines LV in unserem Programm hinterlegt ist
  • der zum Stichtag eingetragenen Gliederungsnummer

Achtung! Nachrechnen durch Gliederung nicht so einfach möglich

Es ist für einen KV nicht möglich, z.B. anhand des Fälligkeitstermins der Mitglieder für einen einzelnen Monat genau zu errechnen, wie hoch der Beitragsanteil für die entsprechende Gliederung ist bzw. ob der überwiesene Anteil richtig ist.

Gründe:

  • Die Beitragsfälligkeit sagt aus, wann die Beitragsforderung erhoben wird, nicht aber, wann der Beitrag tatsächlich auf unserem Konto eingeht.
    Zum Ablauf: ca. drei Wochen vor der Beitragsfälligkeit erhalten Mitglieder ihre neue Beitragsrechnung und die neuen Ausweise. Wenn jemand eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird Anfang des Folgemonats, also kurz nach der Beitragsfälligkeit abgebucht. Wenn jemand keine Einzugsermächtigung erteilt hat, überweist er irgendwann. Das ist oft schon vor der Beitragsfälligkeit, manchmal aber auch erst Monate später, nach Mahnungen. Manchmal auch gar nicht, dann wird er am Ende des Beitragsjahres aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Tatsächlich gehen also in der Summe immer weniger Beiträge ein, als wir Beitragsforderungen erheben.
    Das Verschieben der Zahlung in spätere Monate betrifft z.T. auch Einzugsermächtigungen, ein Beispiel: Jemand mit Beitragsfälligkeit z.B. 01.01.2026 hat wegen Nichtbezahlens im März eine Mahnung bekommen. Er erteilt uns dann erst eine Einzugsermächtigung und wir buchen den Beitrag per 01.04.2026 ab, also drei Monate nach Beitragsfälligkeit.
  • Manche Leute zahlen versehentlich zu viel oder zu wenig, oder sie zahlen doppelt. Je nach Absprache mit dem Mitglied überweisen wir den zuviel gezahlten Beitrag zurück oder lassen ihn auf dem Mitgliedskonto stehen, damit er für das nächste Jahr angerechnet wird. Da wir aber immer alle im Vormonat eingegangenen Beiträge verrechnen, kann es also sein, dass wir im einen Jahr einen doppelten Beitragsanteil für ein Mitglied an den LV/KV überweisen und im nächsten Jahr dafür gar keinen. Oder es kann sein, dass es im einen Monat einen doppelten Beitragseingang gibt, von dem einer nach Klärung mit dem Mitglied im nächsten Monat wegen Rücküberweisung storniert wird.
  • Wenn man für einen länger zurück liegenden Stichtag (z.B. 01.05.2025) nachrechen möchte, man aber nur aktuelle Mitgliedsdaten hat, kann es mittlerweile Änderungen gegeben haben, die zu Verfälschungen führen.
    Ein Beispiel: Ein Mitglied hat jetzt eine Familienmitgliedschaft mit 78 EUR Beitrag. Es wird also angenommen, dass das Mitglied auch 2025 78 EUR gezahlt hat. Damals war es aber Einzelmitglied und hat 66 EUR gezahlt. Das ist nur durch einen Blick in die Datensatzhistorie erkennbar.
    Weiteres Beispiel: Jemand der jetzt zum eigenen KV gehört, kann am 01.05.2025 zu einem anderen gehört haben. Dann ging auch der Beitrag 2025 an den damaligen KV.
  • In den Buchungen können Umbuchungen bzw. Korrekturbuchungen für vergangene Monate enthalten sein, z.B. wenn es einen unklaren Beitragseingang gab. Wird das erst Monate später geklärt, kann der Beitrag dann beim richtigen Mitglied gebucht und zum nächsten Stichtag mit dem LV verrechnet werden, ggf. also viele Monate nach der Beitragsfälligkeit.
  • Seit Mai 2023 ist die vierteljährliche Zahlung des Beitrags möglich. Dadurch verteilt sich die Beitragszahlung auf alle vier Quartale. Wir verrechnen jeweils nur die eingegangenen Teilbeträge am nächsten Stichtag.
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