RadEntscheid Bochum: Mehr als 12 000 Unterschriften sind erreicht

Vor dem Bochumer Rathaus startete am Samstag 26.6. offiziell die Unterschriftensammlung für eine deutlich verbesserte Fahrradinfrastruktur und einer echten Verkehrswende in Bochum. Frei nach dem Motto: 700 Jahre Bochum – Zeit, dass sich was dreht!

Es wird ein schweres Stück Arbeit, eine lebenswertere Stadt zu schaffen, in der alle Menschen, die mobil sein wollen, gerecht behandelt werden. Ein Aktiver des Radentscheids symbolisiert die Kräfte, die hinter dem Bürgerbegehren stecken, indem er mal eben die Glocke auf das Lastenrad lädt.

Die anwesenden Radlerinnen und Radler zeigen unermüdlich, dass sich was dreht, wenn sie unterwegs sind. Eine Drehung kann aber auch die Form einer Kehrtwende annehmen. Und diese ist gefordert, wenn man die politisch bereits beschlossenen Klimaziele erreichen will.

Bis heute hat der Verkehrssektor, von dem 20 Prozent der Treibhausgasemissionen und Luftschadstoffe stammen, seinen Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels nicht geleistet. Will man hier tatsächlich Einsparungen erzielen, muss Mobilität neu gedacht werden. Die jahrzehntelang gepflegte Dominanz des Autoverkehrs muss sichtbar und spürbar gebrochen werden.

 

Gastrednerin Dr. Christina Reinhardt, Kanzlerin der Ruhr-Universität, machte deutlich, dass es großer, zusammenhängender Maßnahmen bedürfe um nachhaltige Mobilität zu fördern. So müsse z.B. eine Optimierunge der Radsituation auf dem Campus im Zusammenhang aller Zuwege zur Uni gesehen werden. Mit Blick auf mögliche Einwände der Stadtverwaltung bezüglich des Arbeitsaufwandes und der Kosten der geforderten Maßnahmen machte sie den Anwesenden Mut. Es gehöre quasi zur DNA einer Verwaltung großen Neuerungen kritisch bis ablehnend gegenüber zu stehen.

Der ADFC konnte bei dieser Gelegenheit 7 neue Mitgliedschaften begrüßen. Er wird sich wie viele Teile der Stadtgesellschaft aktiv an der Sammlung von Unterschriften beteiligen. Es wird höchste Zeit, dass sich was dreht! Ein Tag pro Woche reicht da nicht mehr:

Every day for future!

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Appell an OB Thomas Eiskirch

Sofortmaßnahmen für sicheren Radverkehr jetzt umsetzen.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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