
Kein Durchkommen für Radfahrende am Radkreuz © ADFC Bochum
Radkreuz: Endlich Lösung für Engstelle neben Tiefgarageneinfahrt in Sicht?
Wir kennen es alle: Wer zügig über das „Radkreuz“ in die Bochumer Innenstadt fahren möchte, bleibt zunächst recht häufig zwischen der breiten Öffnung der Tiefgarageneinfahrt und wartenden Bussen hängen.
Schräg gestellte blaue Seitenwände, verlängert durch ebenfalls nach außen zeigende Geländer: Die wuchtige und überbreite Einfahrt in das Parkhaus direkt am Anfang des Boulevards an der Massenbergstraße sollte vor allem eines zeigen: Hier sind Menschen mit ihren Autos willkommen. Daneben ist gerade einmal Platz für einen Gehweg mit Bushaltestelle und eine schmale Durchfahrt für die Busse.
Das wäre kein Problem, wenn dort nur wenige Busse und diese jeweils kurz halten würden. Doch der Busverkehr ist hier recht hoch, und die Aufenthaltsdauer an der Haltestelle kann durchaus länger ausfallen. Mutige Radfahrende quetschen sich vorsichtig zwischen Bordstein und Bus hindurch. Mehrspurige Fahrräder, Lastenräder oder Anhänger haben dagegen kaum eine Chance. Auf den Gehweg auszuweichen, ist ebenfalls keine Lösung: An der Bushaltestelle herrscht regelmäßig Hochbetrieb.
Viele Jahre hat die Stadt die Beschwerden der Radfahrenden dennoch weitgehend ignoriert. Seit die Stadtverwaltung jedoch den Radverkehr vom Innenstadtring fernhalten und über das Radkreuz ausgerechnet durch diese Engstelle führen will, wurde das Problem nun auch planerisch aufgegriffen.
Ein erster Planungsentwurf, der im April 2025 beschlossen wurde und dessen Baubeginn Mitte 2026 vorgesehen war, sah auf beiden Seiten der Tiefgarage jeweils einen aufgeständerten Radweg vor. Doch die Planung erwies sich als so aufwändig, dass die Angebote im Rahmen der Ausschreibung die Kostenschätzung deutlich überstiegen. Der Plan wurde deshalb verworfen. Auch eine weitere angedachte Lösung – die Veränderung der Tiefgarageneinfahrt – wurde aus Kostengründen nicht weiterverfolgt.
Nun soll dem Mobilitätsausschuss am 8. Oktober eine abgespeckte Lösung zum Beschluss vorgelegt werden.
So soll die Fahrbahn künftig aufgeteilt werden
Der Fahrbahnquerschnitt wird künftig von Nord nach Süd wie folgt aufgeteilt (siehe auch Beschlussvorlage und Lagepläne im Ratsinfosystem):
- Gehweg und Wartebereich: ca. 4,0 m breit – bleibt im Wesentlichen wie im Bestand. Lediglich im Bereich des Hotels wird die Fahrbahn verbreitert; dort verbleibt eine Gehwegbreite von ca. 3,0 m.
- Fahrstreifen stadteinwärts: 3,05 m – wird um 45 cm verschmälert.
- Radweg stadteinwärts: 1,30 m Breite plus 0,45 m Sicherheitsraum – insgesamt 1,75 m. Der Radweg wird neu zwischen Tiefgarage und Fahrbahn angelegt.
- Tiefgarage: bleibt unverändert.
- Radweg stadtauswärts: ca. 1,55 m Breite plus 0,45 m Sicherheitsraum – insgesamt 2,0 m. Auch hier wird ein neuer Streifen angelegt.
- Fahrstreifen stadtauswärts: 3,05 Meter - wird ebenfalls um 45 cm verschmälert.
- Gehweg und Wartebereich: ca. 4,7 m breit - verbleibt wie im Bestand.
Die Radwege sind mit 1,75 m beziehungsweise 2,0 m nutzbarer Breite deutlich schmaler als die ursprünglich geplanten Radwege mit über 2,50 m. In Richtung Innenstadt kommen die Radfahrenden zunächst auf einem Radfahrsteifen an und fahren anschließend – vor den Bussen und dem Lieferverkehr und getrennt vom Tiefgaragenverkehr – auf den neuen Radweg. Eine Absenkung des Hochbords ermöglicht das Abbiegen in die Arndtstraße beziehungsweise das Einbiegen aus der Arndtstraße auf den Radweg.
Im weiteren Verlauf erhalten die Radfahrenden beim Auffahren auf den Boulevard Vorrang vor dem Bus- und Lieferverkehr. Anschließend fahren sie wie bisher auf der Fahrbahn mit.
Bei den anderen Verkehrsarten ändert sich gegenüber der vorherigen Vorlage nichts – abgesehen von der Verschmälerung der Fahrbahn für den Bus- und Lieferverkehr auf weiterhin ausreichende 3,05 Metern.
Einschätzung der VerkehrsAG des ADFC Bochum
Nach Einschätzung der VerkehrsAG des ADFC Bochum ist die neue Planung hinsichtlich der Breite der Radwege zwar nicht richtlinienkonform, aber durchaus praktikabel.
Der entscheidende Vorteil: Der Radverkehr kann künftig an haltenden Bussen vorbeigeführt werden und hat bei der Durchfahrt Vorrang. Auf einen breiteren Radweg kann aus Sicht der VerkehrsAG in diesem räumlich begrenzten Abschnitt verzichtet werden, da hier keine unmittelbare Gefährdung durch den motorisierten Individualverkehr besteht.











