Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

Fahrradfahren im täglichen Verkehr

Fahrradfahren im täglichen Verkehr © ADFC | april agentur

Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) regelt das Aufstellen von Verkehrszeichen und enthält Hilfen für Behörden zur Auslegung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Der Bundesrat hat 2021 fahrradfreundliche Änderungen der beschlossen und damit einige Forderungen des ADFC erfüllt. Anpassungen waren durch die Fahrradnovelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom April 2020 notwendig geworden. Das Bundesverkehrsministerium hat außerdem weitere Regeln der VwV neu gefasst, um den Radverkehr sicherer und attraktiver zu machen.

Der Bundesrat hat darüber hinaus eigene Änderungsvorschläge gemacht, die das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) voraussichtlich übernehmen wird. Zum Beispiel wurde der Grundsatz ergänzt: „Oberstes Ziel ist dabei die Verkehrssicherheit. Hierbei ist die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen mit Bezug zum Radverkehr finden Sie als Pdf in der blauen Medienbox.

Änderungen für den Radverkehr

Der ADFC begrüßt, dass die Freigabe von Einbahnstraßen von einer Kann- zu einer Soll-Regelung und damit zum Regelfall wird. „Soll“ ist im Regelfall als „Muss“ zu verstehen. Die Mindestbreite von 3,5 m für die Freigabe bei Linienbusverkehr oder stärkerem Lkw-Verkehr bleibt bestehen und wurde nicht auf 4,5 m angehoben.

Fahrradstraßen

Fahrradstraßen konnten bislang nur eingerichtet werden, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart war, was die Einrichtung von Fahrradstraßen unnötig erschwert hat. Künftig genügt eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte, eine lediglich untergeordnete Bedeutung für den Kfz-Verkehr oder eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr. Besonders der letzte Punkt entspricht einer Forderung des ADFC im Gute Straßen für alle-Gesetz.

Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte zählt auch dann, wenn sie erst mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt wird.Die neuen Fahrradzonen sind ebenfalls nicht erst dann zulässig, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist.

Mit der Vorschrift zum notwendigen Sicherheitsraum neben Schutzstreifen, wenn ein Seitenstreifen zum Parken vorhanden ist, wird ebenfalls ein Vorschlag aus dem Gute Straßen für alle-Gesetz des ADFC realisiert.

Alternative zu "Radverkehr frei"

Als Alternative zu Gehwegen mit „Radverkehr frei“-Schildern werden gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht und ihre Kennzeichnung durch ein Symbol Fußgänger/Radverkehr auf dem Weg eingeführt. Die Markierung von Radwegefurten ist nun auch im Zuge einer Vorfahrt durch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) die Regel.

Einzelne Tempolimits von 30 km/h auf Hauptstraßen mit Schulen, Kindergärten usw. dürfen nun zu einheitlich geschwindigkeitsbegrenzten Strecken zusammengefasst werden, wenn zwischen ihnen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis 300 m) liegt.

Geschützte Radfahrstreifen ohne Klarstellung

Abgelehnt wurde dagegen die Empfehlung des Verkehrsausschusses, geschützte Radfahrstreifen zur Klarstellung ihrer rechtlichen Zulässigkeit in die VwV-StVO aufzunehmen. In der StVO sind sie bisher nicht ausdrücklich vorgesehen. Das macht sie aber nicht unzulässig, soweit sie mit Mitteln der StVO umgesetzt werden. Wenn ein Radfahrstreifen sich nicht verwirklichen lässt, sollen auch andere Optionen, wie Schutzstreifen und alternativ die Freigabe von Gehwegen, geprüft werden.

Die Vorschriften zur Anordnung des Grünpfeils für den Radverkehr entsprechen weitgehend den zum allgemeinen Grünpfeil und enthalten zu viele und unnötige Einschränkungen. So wird sich das erlaubte Rechtsabbiegen nicht weit verbreiten.

Auch der Markierung des neuen Zeichens 342 setzt die VwV zu enge Grenzen. Nach dem Vorbild der Niederlande sollten Haifischzähne besser überall dort eingesetzt werden können, wo Kfz-Verkehr auf vorfahrtberechtigten Radverkehr trifft.

Entschließung des Bundesrats

Der Bundesrat hat außerdem eine Entschließung verabschiedet. Er sieht weiteren Reformbedarf in der VwV-StVO und der StVO, um im Rahmen der Mobilitätswende den Schutz verletzlicher Personengruppen im Straßenverkehr zu erhöhen. Dazu soll in der StVO das Ziel „Vision Zero“ als Leitgedanke und Verpflichtung aufgenommen werden.

Außerdem müsse es Kommunen erleichtert werden, innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 km/h für einzelne Strecken unabhängig von besonderen Gefahrensituationen anzuordnen.

Entscheidungsspielräume erweitern

Schließlich seien die Entscheidungsspielräume der Kommunen und Verkehrsbehörden zur Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen zu erweitern, um die Aufenthaltsfunktion innerörtlicher Straßenräume zu stärken, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs zu steigern.

Der Bundesrat moniert, dass hinsichtlich der Überholabstände zu Radverkehrsanlagen keine ausreichende Rechtssicherheit bestehe. Die Bundesregierung solle für eine Klarstellung sorgen.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern den erforderlichen rechtlichen Änderungsbedarf zu identifizieren, einen entsprechenden Vorschlag zu erarbeiten und im Rahmen einer weiteren zeitnahen Novellierung der StVO und der VwV-StVO vorzulegen.

alle Themen anzeigen

Werde ADFC-Mitglied!

Unterstütze den ADFC und die Rad-Lobby, werde Mitglied und nutze exklusive Vorteile!

  • exklusive deutschlandweite Pannenhilfe
  • exklusives Mitgliedermagazin als E-Paper
  • Rechtsschutzversicherung
  • Vorteile bei vielen Kooperationspartnern
  • und vieles mehr

Dein Mitgliedsbeitrag macht den ADFC stark!

Zum Beitrittsformular

Verwandte Themen

 Visualisierung Protected Bike Lanes in Berlin

Kommt die ERA 2023?

Schon lange wird darauf gewartet. Auf die neuen Empfehlungen zur Errichtung von Radverkehrsanlagen (ERA). Diese kommen…

Petition zur Überarbeitung der Verkehrsplanung

Der ADFC Bochum unterstützt die Bundestagspetition. Diese fordert eine an die Verkehrsplanung an Klima- und…

Fahrradklimatest Keyvisual Jetzt zur Umfrage

ADFC-Fahrradklimatest gestartet. Bochumer ADFC ruft zur Teilnahme auf

Am Sonntag, den 1. September startete die jährliche Umfrage zum „Fahrradklima-Test“, die der Bundesverband des ADFC zum…

statt Gehweg

Die CDU ist gegen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Bochum.

Die CDU spricht sich gegen den Vorschlag aus, Bochum als Modellstadt für großflächige Tempo-30-Zonen zu benennen: „Wenn…

gemeinsamer RadGehweg Hiltroper Straße

Mehr Sicherheit auf Wittener Strasse

Zu den Kernforderungen des ADFC Bochum gehören sichere Radwege entlang der Einfallstraßen. Umfahrungen wie an der…

Opelbahn Bild1

Opel-Bahn

Im Zusammenhang mit der vom RVR geplanten Springorumtrasse plädierte die Verwaltung erstmals 2011 für einen Radweg auf…

https://bochum.adfc.de/artikel/verwaltungsvorschrift-zur-strassenverkehrs-ordnung-7

Bleiben Sie in Kontakt