Kommt die ERA 2023?
Schon lange wird darauf gewartet. Auf die neuen Empfehlungen zur Errichtung von Radverkehrsanlagen (ERA). Diese kommen vermutlich in diesem Jahr.
Einer der Standards für Radwege ist die sogenannte ERA: die Empfehlungen zur Errichtung von Radverkehrsanlagen. Die letzte Variante datiert von 2010 und ist daher inzwischen hoffnungslos veraltet. Die neue ERA wird schon seit längerem erwartet. Vor kurzem hat die zuständige Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) mitgeteilt, dass die neuen maßgeblichen Regelwerke, die dann bei den Planungen für die Kommunen als „Stand der Technik“ verbindlich sind, derzeit in den Gremien abgestimmt werden.
Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen für den Radverkehr müssen dann breiter als bisher geplant und umgesetzt werden. So sollen Radwege dann mindestens 2 Meter breit sein statt 1,60 Meter. Bei Radschnellwegen gilt ein Maß von 3 Metern pro Fahrtrichtung. Auf der Fahrbahn befindliche Schutzstreifen sollen mindestens 1,50 Meter breit sein (statt bisher 1,25 Meter) - und wenn möglich noch breiter.
Neben der ERA werden weitere neue Regelwerke (RASt, EAR, ERA, EFA) erarbeitet. Im Vordergrund stehen neben der Klimarelevanz und der Barrierefreiheit die Verkehrssicherheit und -qualität insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Erst im Zusammenspiel mit allen Regelwerken wird beispielsweise deutlich, dass heutzutage eine Springorumtrasse nicht als gemeinsamer Geh- und Radweg geplant werden könnte.
Was jedoch bei der Ankündigung der FGSV irritiert: Laut der Ankündigung werden die neuen Entwurfsregelwerke den Fuß- und Radverkehr bevorzugen, während die bisherigen Regelwerke „alle Verkehrsarten gleichberechtigt betrachtet [hat]“.
Ob diese Gleichberechtigung wirklich immer Grundlage der Planungen war sei mal dahingestellt…