Adé Velogleis

ADFC fordert schnelle Lösung für sicheres Radfahren auf der Hans-Böckler-Straße.

Wer von der Brückstraße über die Hans-Böckler-Straße in die Innenstadt fährt, weiß, wie gefährlich die Querung der Schienen der Straßenbahn kurz vor dem Rathaus ist. Viele Radfahrer haben hier bereits schmerzliche Erfahrungen sammeln müssen, es kam hier immer wieder zu gefährlichen Stürzen und Unfällen.

Der ADFC fordert seit Jahren hier eine Verbesserung für die Verkehrssicherheit. Das ursprünglich angedachte "Velogleis" schien eine innovative Lösung zu sein. Wie die Verwaltung in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte jetzt mitteilte, haben sich nach intensiven Recherchen in anderen Städten die Erwartungen an diese Lösung nicht erfüllt. Der Austausch der Gleise ist sehr aufwändig, kostenintensiv und zeigt keine dauerhafte Wirkung. „Wenn sich die erhofften Vorteile des Velogleises in der Praxis nicht zeigen, ist es besser, wenn man die Reißleine zieht und eine andere Lösung bietet“, so der ADFC-Vorsitzende Jens Matheuszik.

Der ADFC erwartet, dass die von der Verwaltung vorgestellten baulichen Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung von Radfahrenden auf diesem Abschnitt nun umgehend angegangen werden, eine weitere Verzögerung dürfe es nicht geben. „Die Verhinderung von Radunfällen in Gleisbereichen muss Priorität haben“, bekräftigt Gerlinde Ginzel für den ADFC.

Auf ein weiteres Problem für den Radverkehr in der City wies der ADFC hin: Optimierungsfähig sei die Beschilderung zur neuen Verkehrssituation für den Kraftfahrzeugverkehr, insbesondere vom Westring kommend in Richtung Willy-Brandt-Platz. Denn augenscheinlich gibt es noch viele Autofahrer, die sich nicht an die neuen Regeln halten. Daher wird das wohl auch weiterhin ein Ort sein, an dem die Polizei den fließenden Verkehr weiter überwachen muss.

"Wir halten es für erforderlich, schon vor Fertigstellung des Hauses des Wissens eine bauliche Lösung am Willy-Brandt-Platz hinzubekommen, die das grundsätzliche Durchfahrtsverbot noch besser darstellt und dem Fahrradverkehr die notwendige Sicherheit bietet", so Jens Matheuszik. Damit spielt er darauf an, dass die von der Verwaltung ursprünglich für Sommer 2023 geplante bauliche Änderung aufgrund der Baustellenlogistik für die Baumaßnahme Haus des Wissens erst nach der Fertigstellung umgesetzt werden soll.

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https://bochum.adfc.de/artikel/ade-velogleis

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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