Landesweites Radvorrangnetz Nordrhein-Westfalen - ADFC Bochum

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Bochum e. V.

Entwurf für ein landesweites Radvorrangnetz.

Entwurf für ein landesweites Radvorrangnetz. © ADFC NRW

Landesweites Radvorrangnetz Nordrhein-Westfalen

Ein lückenloses und sicheres Radvorrangnetz in NRW ist die Grundlage dafür, dass 25 % Radverkehr erzielt werden. Auf dem Weg dorthin kommt dem landesweiten Radvorrangnetz eine übergeordneter Bedeutung zu.

Grundlagen: Landesverkehrsmodell und landesweite Potenzialanalyse Radverkehr

Bei der Erstellung des landesweiten Radvorrangnetz ist leider seit einiger Zeit eine erhebliche Verzögerung zu verzeichnen. Gemäß §17 FaNaG definiert das MUNV bis Ende 2024 das landesweite Radvorrangnetz. 

Die Grundlage, das Landesverkehrsmodell 2035, hat das Land NRW nach langem zeitlichem Verzug erst im Juni 2024 vorgestellt. Dieses digitale Modell bildet die Grundlage für die Potenzialanalyse Radverkehr und damit schlussendlich auch für den Initialvorschlag zum landesweiten Radvorrangnetz. 

Im Rahmen der Potenzialanalyse Radverkehr wurden wichtige Wegeverbindungen identifiziert und mithilfe des Landesverkehrsmodells die Potenziale des Radverkehrs abgeschätzt. Entsprechend der Potenziale wurde der notwendige Ausbaustandard hinterlegt und auf die Wege des Landesverkehrsmodells umgelegt. Kritisch: Beim Landesverkehrsmodell handelt es sich um ein "business as usual" Szenario. Damit wird das im FaNaG formulierte Ziel eines Radverkehrsanteils von 25 % im Modell nicht berücksichtigt, was sich entsprechend auf die Potenzialanalyse Radverkehr und die Definition des landesweiten Radvorrangnetzes und des Bedarfsplan Radschnellverbdinungen auswirkt.

Das Ergebnis ist der Initialvorschlag für das landesweite Radvorrangnetz. Der Vorschlag sollte realitätsnahe, baulastübergreifende Routenvorschläge enthalten. 

Aufbau des landesweiten Radvorrangnetzes

Das landesweite Radvorrangnetz ist die übergeordnete Netzhierachie (1/3) und beinhaltet großräumige, überregionale und regionale Verbindungs- und Versorgungsfunktionsstufen. Das bedeutet, es beinhaltet Verbindungen zwischen Metropolen, Oberzentren und Mittelzentren und auf der kleinsten Funktionsstufe Verbindungen zwischen Mittel- und Grundzentren. Verbindungen zwischen zwei Grundzentren, Gemeinden und Gemeindeteilen werden durch Radverkehrsnetze der zweiten (überörtliche 2/3) und dritten (lokale 3/3) Netzhierachie abgebildet.

Kommunale Beteiligung

Seit Mai 2024 läuft die Beteiligung der Kommunen zum landesweiten Radvorrangnetz. Der Prozess dient der Definition des Radvorrangnetzes. Die Kommunen sind gebeten, Stellungnahmen zu den Routenvorschlägen zu geben und bestehende Planungen einzureichen. Die kommunale Beteiligung soll sicherstellen, dass die Netzhierachien aufeinander abgestimmt sind und es möglichst keine Doppelungen gibt. Zudem soll die Beteiligung dazu beitragen, dass bestehende kommunale Planungen, im Sinne einer zügigen Umsetzung des Radvorrangnetzes, berücksichtigt werden. 

Zur Beteiligung der Kommunen wurde unter beteiligung.nrw ein Verfahren gestartet und eine interaktive Karte der potenziellen Routen zur Verfügung gestellt.

Kommunen haben im Rahmen der Beteiligung die Möglichkeit, eigene und/oder alternative Routen vorzuschlagen und zu den initialen Vorschlägen Stellung zu beziehen. Erfüllt ein kommunaler Vorschlag die Anforderungen für das Radvorrangnetz, wird dieser übernommen und der Initialvorschlag aus der landesweiten Potenzialanalyse wird verworfen. 

 

Baulast und Ausbaustandard für das landesweite Radvorrangnetz

Das Radvorrangnetz wird unabhängig von der Baulastträgerschaft definiert. Dies bedeutet, dass bei der Erstellung des landesweiten Radvorrangnetzes die Baulast (Bund, Land oder Kommune) keinen Rolle spielt.
Der Ausbaustandard wird unabhängig von der Netzhierarchie festgelegt, entscheidend sind die ermittelten Radverkehrpotenziale.. Entscheidend für den Ausbaustandard sind die in der landesweiten Potenzialanalyse ermittelten Radverkehrspotenziale.

  • Radschnellverbindungen RSV (> 2.000 Radfahrende/Tag) (rot)
  • Radvorrangrouten RVR (500–2.000 Radfahrende/Tag) (grün)
  • Sonstige Radverkehrsverbindungen mit (über)regionaler Verbindungsfunktion (< 500 Radfahrende/Tag) (blau)

Initialvorschlag eines landesweiten Radvorrangnetzes (Mai 2024)

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