Befahrung des ADFC Bochum mit dem Tiefbauamt der Stadt: hier an der Springorumtrasse, Höhe Glockengarten

Befahrung des ADFC Bochum mit dem Tiefbauamt der Stadt: hier an der Springorumtrasse, Höhe Glockengarten © ADFC Bochum

Südumfahrung der Wittener Straße

Die Südumfahrung ist kein Ersatz für Radverkehrsanlagen auf der gesamten Länge der Wittener Straße.

Im letzten Jahr wurde die Planung der Südumfahrung der Wittener Straße bekannt, die bereits im juristischen Vergleich zwischen der Stadt Bochum und der Deutschen Umwelthilfe (DUH) festgelegt wurde.

Zur Begutachtung dieser Strecke haben am 11.10.2021 das Tiefbauamt der Stadt Bochum und ADFC Bochum eine gemeinsame Befahrung unternommen. Nachfolgend hier die dazugehörige Stellungnahme gegenüber der Stadt Bochum mit den wesentlichen Anmerkungen aus dem Schreiben vom 25.10.2021:

Aufgrund fehlender Radverkehrsanlagen auf Teilen der Wittener Straße in Altenbochum und dem bisherigen Verzicht, diese in absehbarer Zukunft zu planen und herzustellen, konzipiert die Stadt eine Nord- bzw. Südumgehung mit unterschiedlichen Streckenlängen. Die von uns befahrene Südumgehung beginnt am Knotenpunkt Wittener Str. / Ferdinandstr. und endet am Knotenpunkt Wittener Str. / Werner Hellweg.

Um die konzipierte Strecke als Radroute verantwortlich auszuweisen, bedarf es noch etlicher Maßnahmen bezüglich ihrer Sicherheit, Erkennbarkeit und Bequemlichkeit. Da der Abschnitt zwischen der Springorumtrasse und der Ferdinandstraße bereits jetzt stark frequentiert wird, sollten hier die besprochenen und zum Teil bereits geplanten Verbesserungen als erstes umgesetzt werden. Besonderes planerisches Augenmerk verdient unserer Auffassung hierbei der Einstieg an der Düppelstraße. Unabhängig von der möglichen Führung des RS1 ist dieser Knotenpunkt zeitnah fahrradgerecht umzubauen.

Die Befahrung in Altenbochum hat gezeigt, dass es hier zu wechselnden Fahrbedingungen kommt (Tempo 30 Zone / Verkehrsberuhigter Bereich / Einmündungen mit Rechts- vor Linksregelungen), die zu Unklarheiten und Unsicherheit führen.  Hier sollte neben einer sinnvollen Anpassung der Gestaltung von  Knotenpunkten „besonderes Augenmerk auf eindeutige Strukturen, Verkehrsregeln und eine besonders fehlerverzeihende Infrastruktur gelegt werden“. Die Bedingungen in der Kettelerstraße, Goystraße und Tippelspfad führten vor Augen, dass eine bevorrechtigte Routenführung für den Radverkehr nicht ohne weiteres zu realisieren ist.

Der ADFC betont, dass die sogenannte Südumfahrung der Wittener Straße kein Ersatz für Radverkehrsanlagen auf der gesamten Länge dieser Radiale sein kann, da diese Südumfahrung keine direkte oder attraktive Verbindung von Langendreer zum Stadtzentrum darstellt. Dennoch mag es sich lohnen, diese Strecke für den Radverkehr attraktiv zu machen. Größten Handlungsdruck sehen wir – wie oben angeführt – für den Abschnitt zwischen Springorumtrasse und Ferdinandstraße.

Zusammengefasst die Forderungen des ADFC Bochum dazu:

  •  Die Wittener Straße braucht auf der gesamten Länge Radverkehrsanlagen
  • Alternativführungen müssen als Radrouten allen Verkehrsteilnehmern deutlich werden und für den Radverkehr optimiert werden; vielleicht kann diese Strecke als Veloroute realisiert werden.
  •  Verkehrsberuhigte Bereiche sind für Radrouten problematisch, Fahrradstraßen, Fahrradzonen  oder Varianten hiervon sind als geeignete Mittel zu prüfen.
  • Wir als ADFC Bochum erwarten von der Stadt aufzulisten, welche konkreten Handlungserfordernisse zu welchen Planungsaufträgen führen und über welche zeitliche Horizonte dabei geredet werden.

Nach Abschluss der gemeinsamen Befahrung von ADFC Bochum und Tiefbauamt wurden im Protokoll der Verwaltung die Handlungserfordernisse festgehalten, die sich aus den Eindrücken und Erkenntnissen der Beteiligten vor Ort ergeben hatten. In unserer Stellungnahme vom 25. Oktober baten wir die Verwaltung aufzulisten, welche Planungsaufträge sie daraus ableitet, welche Maßnahmen sie priorisieren will und über welche zeitlichen Horizonte dabei geredet wird. Eine Übersicht zum Zeitplan liegt inzwischen vor, bei dem Rest werden wir in unseren Gesprächen mit der Verwaltung am Ball bleiben.

Rückmeldung der Verwaltung zum Zeitplan:

Düppelstraße, Verbesserungen im Rahmen der Straßenunterhaltung

Anfang 2022

Umgestaltung der Kettelerstraße/Goystraße/ Tippelspfad

Planungsbeschluss am 06.04.2022
Umsetzung ab Herbst 2022

Um- und Ausbau Glockengarten

2023

Um- und Ausbau Laerstraße

2024

Ummarkierung des Kreuzungsbereichs Dannenbaumstraße/Wittener Straße

III. Quartal 2022

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https://bochum.adfc.de/artikel/suedumfahrung-der-wittener-strasse

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

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