Entwurfsplanung Essener Straße/Wattenscheider Hellweg: noch ausbaufähig
Die vorgelegte Entwurfsplanung der Stadtverwaltung für die Radwege an der Essener Straße und dem Wattenscheider Hellweg ist nach Auffassung des ADFC Bochum grundsätzlich zu begrüßen - aber auch noch ausbaufähig.
Die Beschlussvorlage Wattenscheider Hellweg / Essener Straße: Errichtung von Radfahrstreifen von der Berliner Straße bis zur Gotenstraße soll nach Vorberatungen in den Bezirksvertretungen Bochum-Mitte und -Wattenscheid am 19. April 2023 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschlossen werden. Auch wenn die Vorlage grundsätzlich zu begrüßen ist und eine gute Planung darstellt, könnte diese Planung nach Auffassung des ADFC noch besser sein.
Der ADFC begrüßt grundsätzlich die Planung der Stadt Bochum, die Essener Straße und den Wattenscheider Hellweg durchgehend mit einem 2,5m breiten Radfahrstreifen auszustatten. Auch wenn dieser nicht als Protected Bike Line ausgeführt ist, wird er ein hohes Maß an subjektiver Sicherheit vermitteln. An den großen Ein-und Ausfahrten in Höhe des Geländes von ThyssenKrupp wurde Vorsorge getroffen, dass geradeausfahrende Radfahrende sicher geführt werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahmen werden die beiden Knotenpunkte in Höntrop und am Zeppelindamm noch nicht radverkehrstauglich umgebaut. Es werden hier zwar kleinere Erleichterungen vorbereitet, die Neugestaltung dieser Knotenpunkte bleibt aber auf der Tagesordnung, ihre Umsetzung ist alsbald zu terminieren.
Durch die Umwidmung der rechten Fahrspur zu einem Radfahrstreifen bleibt der Seitenbereich der gesamten Strecke unangetastet. Lediglich das Parken auf der Fahrbahn, was auf Teilstücken bisher möglich war, wird zukünftig wegfallen. Alle Parkstände im Seitenbereich werden aber bestehen bleiben. Durch die Reduzierung auf eine Fahrspur wird es für den Anlieferungsverkehr in Abschnitten mit Geschäften und für den Paketlieferverkehr auf der gesamten Strecke schwierig werden, geeignete Haltepunkte zu finden.
Änderungsanträge zu den vorgeschlagenen Planungen
Zu der Beschlussvorlage der Verwaltung gab es Änderungsanträge in den Bezirksvertretungen. So wollte ein Änderungsantrag der CDU in der Bezirksvertretung Bochum-Mitte die vorgeschlagene Planung hintenrum durch eine bisher nicht genau geplante Veloroute ersetzen. Dieser Vorschlag hätte wohl kurz- bis mittelfristig auf dieser wichtigen Ost-West-Verbindung den Radverkehr nicht verbessert. Insofern gut, dass die Bezirksvertretung Bochum-Mitte mit großer Mehrheit diesen Antrag abgelehnt hat.
Der Änderungsantrag der UWG in der Wattenscheider Bezirksvertretung, der sich für einen Lückenschluss nach Essen stark macht, wurde von einer großen Mehrheit der Bezirksvertretung angenommen und ist nach Auffassung des ADFC sehr sinnvoll, da der Radverkehr natürlich nicht an Stadtgrenzen endet.
Für den ADFC Bochum notwendige Maßnahmen bei den Planungen
Um dem erwartbaren Halten auf dem Radfahrstreifen entgegen zu wirken, halten wir zwei Maßnahmen als Ergänzung zur Beschlussvorlage für notwendig:
- es müssen Lieferzonen eingerichtet werden, wo dies notwendig erscheint
- der Radfahrstreifen wird, wie im neuen Radverkehrskonzept angekündigt, rot eingefärbt.
Die Rotfärbung weist diese Fläche eindeutig dem Radverkehr zu, ein Parken auf dieser Fläche wird dadurch subjektiv erschwert, ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist offensichtlich.
Der ADFC möchte sich an dieser Stelle ausdrücklich für diesen Vorschlag im neuen Radverkehrskonzept, Radwege grundsätzlich rot einzufärben, aussprechen. Es wird noch länger dauern, die Flächen im Verkehr neu aufzuteilen und mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen.
Es würde allen Radfahrenden aber helfen, wenn ihre Wege eindeutig erkennbar wären und die Rotfärbung ihnen signalisieren, dass sie „auf dem richtigen Weg sind“. Eine optische „Neuaufteilung“ der Verkehrsfläche würde den Radfahrenden den Rücken stärken und das Zutrauen stärken, das „richtige“ Verkehrsmittel gewählt zu haben. Es gilt Zeichen zu setzen, die alle verstehen. Die Farbe Rot ist ein solches Zeichen!