Erzbahntrasse/Kabeisemannsweg: keine Bevorrechtigung, obwohl politisch gewollt?! - ADFC Bochum
Kabeisemannsweg / Erzbahntrasse

Kabeisemannsweg / Erzbahntrasse © ADFC Bochum / Jens Matheuszik

Erzbahntrasse/Kabeisemannsweg: keine Bevorrechtigung, obwohl politisch gewollt?!

Wenn es die geplante Bevorrechtigung der Erzbahntrasse zum Kabeisemannsweg nicht geben kann, sollte die Stadt eine andere Stelle für einen Pilotversuch finden. Beispielsweise dort, wo die Schulwegsicherheit zu Fuß und mit dem Rad erhöht wird.

Zuletzt in der Freirad 06 im Jahr 2021 forderte der ADFC Bochum eine Umkehrung der Vorfahrt auf der Erzbahntrasse gegenüber dem Kabeisemannsweg. Denn während auf der Erzbahntrasse täglich viele Radfahrer unter anderem zur Arbeit bzw. zurück fahren, ist der Autoverkehr auf dem Kabeisemannsweg überschaubar. Die Politik hatte sich dem angenomme: auf Grundlage eines CDU-Antrags beschlossen SPD, Grüne, CDU und FDP gemeinsam, dass die Stadt aufgefordert wird eine Umkehrung der Bevorrechtigung zu planen - ausdrücklich auch als Pilot für andere Stellen. Für die August-Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur legte die Verwaltung nun eine Beschlussvorlage vor, die das aus finanziellen Gründen ausschloss - dazu berichtete auch die WAZ Bochum. Nachdem der Antrag im August aus Beratungsbedarf auf die nächste Sitzung verschoben wurde, steht nun am 6. September die Beschlussfassung erneut auf der Tagesordnung.

Der ADFC Bochum äußert sich zur Erklärung der Stadt, dass der Erzbahntrasse am Kabeisemannsweg aus Kostengründen keine Bevorrechtigung eingeräumt werden kann.

Der politische Wille war eindeutig. Der Fuß- und Radverkehr auf der Erzbahntrasse am Kabeisemannsweg sollte bevorrechtigt werden. Auch und gerade als eine Art Pilot für andere Standorte an anderen Trassen.

Laut der Beschlussvorlage der Stadt würden alleine laut Stadtwerke Bochum für die reguläre, leitungsgebundene Beleuchtung 76.000 Euro anfallen. Der ADFC fragt sich, ob auf dem Markt befindliche, etablierte Solar-Beleuchtungen für Radweg-Querungen auf ihre Eignung an dieser Stelle geprüft wurden. Damit würde das Kostenargument entfallen.

"Im neuen Radverkehrskonzept wird die Umkehr von Bevorrechtigungen auch vorgeschlagen. Wenn das an dieser Stelle nicht gehen soll, dann sollte man sich  andere Trassen bzw. Abschnitte anschauen", so Jens Matheuszik, Vorsitzender des ADFC Bochum, der damit darauf anspielt, dass die Maßnahme am Kabeisemannsweg exemplarisch für andere Standorte war. 

"In den Schulwegplänen wird z.B. für den Süden eine geänderte Bevorrechtigung an der Springorumtrasse genannt. Hier könnte das dann auch erheblich die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler, die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen, verbessern", so Matheuszik weiter, der damit auf eine der beliebtesten Trassen eingeht, bei der es im Südwesten bereits jetzt schon einige umgekehrte Bevorrechtigungen gibt.

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