Radfahren in Grünanlagen

 

Der ADFC Bochum begrüßt die Einzelfallprüfung für das Radfahren in Grünanlagen und Parks und bietet die Zusammenarbeit an.

 

Die Diskussion um das Radfahren in Grünanlagen und Parks wird zur Zeit sehr emotional und zum Teil leider auch sehr unsachlich geführt. Um es klarzustellen: Es geht nicht um eine pauschale Freigabe aller Wege in Parks und Grünanlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat den Beschluss gefasst, dass geprüft werden soll, ob in Grünanlagen und Parks auf ausgewählten Strecken das Radfahren zugelassen werden kann. Diesen Beschluss begrüßt der ADFC Bochum. „Wir sehen das sogar schon als mehr als überfällig an, denn schon jetzt gibt es städtisch empfohlene Radrouten durch Grünanlagen, für die es Ausnahmeregelungen gibt“, stellt der ADFC Bochum fest. „Daher begrüßen wir diesen vernünftigen Beschluss, der zu klaren und nachvollziehbaren Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer in Grünanlagen führen wird.“

Der ADFC hat deshalb der Stadt Bochum auch schon die Mitarbeit bei der Identifizierung solcher ausgewählter Strecken angeboten, für die das Radfahren erlaubt werden soll. Einige entsprechende Beispiele in Bochum und Wattenscheid kennen die Fahrradexperten des ADFC bereits. „Für den ADFC ist aber auch selbstverständlich, dass die Regeln eingehalten werden und die gegenseitige Rücksichtnahme, wie sie im § 1 der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, gilt“, erläutert der ADFC, „diejenigen, welche meinen, sich über diese Verhaltensregeln hinwegsetzen zu können, müssen mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.“

 

Die geplante Einrichtung einer Fahrradstaffel, wie durch eine Mitteilung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgestellt wurde, unterstützt die Einhaltung der Verkehrsregeln und wird zukünftig für mehr Sicherheit auf Wegen auch in Grünanlagen sorgen.

Verwundert ist der ADFC jedoch über einige Leserbriefe in der Zeitung und den einen oder anderen Kommentar im Internet. „Eine pauschale Verunglimpfung der Radfahrenden halten wir für falsch. Die offiziellen Unfallstatistiken bestätigen, dass das Unfallgeschehen zwischen Fußgängern und Radfahrern eher unauffällig ist. Wir appellieren an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, denn die Rücksichtnahme als oberstes Gebot der Straßenverkehrsordnung gilt für alle. Und auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer muss natürlich besonders geachtet werden!“

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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