Radfahren in Grünanlagen
Der ADFC Bochum begrüßt die Einzelfallprüfung für das Radfahren in Grünanlagen und Parks und bietet die Zusammenarbeit an.
Die Diskussion um das Radfahren in Grünanlagen und Parks wird zur Zeit sehr emotional und zum Teil leider auch sehr unsachlich geführt. Um es klarzustellen: Es geht nicht um eine pauschale Freigabe aller Wege in Parks und Grünanlagen. Der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung hat den Beschluss gefasst, dass geprüft werden soll, ob in Grünanlagen und Parks auf ausgewählten Strecken das Radfahren zugelassen werden kann. Diesen Beschluss begrüßt der ADFC Bochum. „Wir sehen das sogar schon als mehr als überfällig an, denn schon jetzt gibt es städtisch empfohlene Radrouten durch Grünanlagen, für die es Ausnahmeregelungen gibt“, stellt der ADFC Bochum fest. „Daher begrüßen wir diesen vernünftigen Beschluss, der zu klaren und nachvollziehbaren Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer in Grünanlagen führen wird.“
Der ADFC hat deshalb der Stadt Bochum auch schon die Mitarbeit bei der Identifizierung solcher ausgewählter Strecken angeboten, für die das Radfahren erlaubt werden soll. Einige entsprechende Beispiele in Bochum und Wattenscheid kennen die Fahrradexperten des ADFC bereits. „Für den ADFC ist aber auch selbstverständlich, dass die Regeln eingehalten werden und die gegenseitige Rücksichtnahme, wie sie im § 1 der Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, gilt“, erläutert der ADFC, „diejenigen, welche meinen, sich über diese Verhaltensregeln hinwegsetzen zu können, müssen mit entsprechenden Sanktionen belegt werden.“
Die geplante Einrichtung einer Fahrradstaffel, wie durch eine Mitteilung im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vorgestellt wurde, unterstützt die Einhaltung der Verkehrsregeln und wird zukünftig für mehr Sicherheit auf Wegen auch in Grünanlagen sorgen.
Verwundert ist der ADFC jedoch über einige Leserbriefe in der Zeitung und den einen oder anderen Kommentar im Internet. „Eine pauschale Verunglimpfung der Radfahrenden halten wir für falsch. Die offiziellen Unfallstatistiken bestätigen, dass das Unfallgeschehen zwischen Fußgängern und Radfahrern eher unauffällig ist. Wir appellieren an die Vernunft aller Verkehrsteilnehmer, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer, denn die Rücksichtnahme als oberstes Gebot der Straßenverkehrsordnung gilt für alle. Und auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer muss natürlich besonders geachtet werden!“