Verkehrszählung am Radkreuz

Verkehrszählung am Radkreuz © ADFC Bochum, J.Matheuszik

Verkehrszählung des ADFC am Radkreuz

Mehr Fahrräder als Autos in der Innenstadt – aber Durchfahrtsverbote für den motorisierten Individualverkehr werden massiv ignoriert

Der ADFC Bochum hat zwischen dem 08.11. und 11.11. Verkehrszählungen am sogenannten „Radkreuz“ in der Innenstadt durchgeführt. Hintergrund ist, dass das seit einem Jahr geltende eingeschränkte Durchfahrtsverbot an der Kreuzung Viktoriastraße, Willy-Brandt-Platz, Hans-Böckler-Straße und Bongardstraße offenbar kaum eingehalten wird. Der ADFC wollte dies mit der Aktion genauer überprüfen. An drei Tagen wurden zu den Hauptverkehrszeiten vormittags und nachmittags die durchfahrenden Fahrzeuge an der Kreuzung Viktoriastraße, Willy-Brandt-Platz, Hans-Böckler-Straße und Bongardstraße gezählt. Insgesamt wurden in den 12 erfassten Stunden im Kreuzungsbereich 1.439 Fahrräder, aber immerhin auch 1.286 Autos gezählt. Busse und Einsatzfahrzeuge der Polizei, Rettungsdienste und Taxen wurden nicht mitgezählt.

Die Stichprobe ergab ein je nach Wochentag unterschiedliches Verkehrsaufkommen: Am Mittwoch waren fast doppelt so viel Radfahrende (659) unterwegs wie Autos (365). Am Freitag und Samstag überstieg die Zahl der Autos (448 / 435) die der Radfahrenden (399 / 381). Statistisch gesehen fuhr am Freitag und Samstag der Stichprobenzählung alle 30 Sekunden ein Auto unerlaubt in die Rathauskreuzung ein. Dabei kamen 80 Prozent der Autos über den Willy-Brandt-Platz (779) oder die Viktoriastraße (220).

Die stichprobenartige Zählung zeigt im Ergebnis zwei deutliche Tendenzen: Erstens wird das Durchfahrtsverbot von den Autofahrenden weitgehend missachtet, zweitens wird das Radkreuz von vielen Radfahrenden als Alltagsweg genutzt. Insbesondere das hohe Radaufkommen am Mittwoch deutet darauf hin, dass viele hier ihren Arbeitsweg mit dem Rad bestreiten.

Der ADFC Bochum geht davon aus, dass die meisten Autos verkehrswidrig die Kreuzung durchfahren, der Anteil der Anwohnenden dürfte sehr gering sein. Der Lieferverkehr ist ab 11 Uhr grundsätzlich untersagt - auch hier zeigten sich massive Verstöße - und man hatte nicht den Eindruck, dass hier die Ausnahmeregelung für elektromobilen Lieferverkehr griff.

Der ADFC sieht im Radkreuz ein Versprechen der Stadt für eine Verbesserung des Radverkehrs in der Innenstadt. Eingelöst werden muss aber noch das Versprechen, diesen Bereich ausschließlich Fußgängern, Radfahrenden und ÖPNV zu überlassen. Die Ausweisung als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 ist äußerst sinnvoll. Das seit einem Jahr geltende Durchfahrtsverbot muss nun von der Stadt auch offensiv umgesetzt werden.

Auf Nachfrage zum Thema bei der Stadtverwaltung gab diese die Auskunft, sie sähen zur Zeit keine Möglichkeit, das Einfallstor Willy-Brandt-Platz durch Aufpflasterungen oder Verengung der Fahrspur baulich zu verändern. Die notwendige Vollsperrung der Straße für eine solche Baumaßnahme käme in der Bauphase für das Haus des Wissens nicht in Frage.

Nach Auffassung des ADFC Bochum muss die Stadt alle technischen Zufahrtsregelungen prüfen, wie sie in anderen Kommunen eingesetzt werden, insbesondere versenkbare Poller mit Steuerung für berechtigte Fahrzeuge. Das Konzept eines vom privaten PKW-Verkehr befreiten Radkreuzes muss zudem offensiver seitens der Stadt kommuniziert und begleitet werden.

Zum Hintergrund: Bereits im Herbst 2022 wurde der Durchfahrtsverkehr am besagten Kreuz stark eingeschränkt. Verbotsschilder stehen an allen Zufahrten zur Innenstadt.

Am 27. September 2023 wurde durch Oberbürgermeister Thomas Eiskirch mit dem sogenannten „Radkreuz“ eine weitere Maßnahme zur Förderung des Radverkehrs in Bochum präsentiert. Das Radkreuz soll dem Fahrradverkehr „komfortable, sichere und übersichtliche Wege bieten, um quer durch die Innenstadt zu gelangen“, heißt es in der Pressemitteilung der Stadt Bochum. Das eingeschränkte Durchfahrtsverbot an der Kreuzung ist bisher die einzige konkrete Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssituation zugunsten von Radfahrenden. Weitere sind in Zukunft geplant.

Zahlenmäßige Ergebnisse der Verkehrszählung (Tabelle)

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https://bochum.adfc.de/artikel/verkehrszaehlung-des-adfc-am-radkreuz

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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